AfD-Klage gegen Dreyer zum Neutralitätsgebot gescheitert
Kein Verfassungsbruch - Gericht weist AfD-Klage gegen Dreyer ab
Die AfD hat wegen eines Aufrufs zu einer Demonstration und Äußerungen von Dreyer auf Kanälen des Landes geklagt. Ein Gericht erklärt, warum die einstige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz das sagen durfte.
Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers dienten dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Vor dem Gericht demonstrierten rund ein Dutzend Frauen von "Omas gegen rechts".
Wie begründet das Gericht die Entscheidung?
Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken.
Zum Schutz der Demokratie
Das Gebot der parteipolitischen Neutralität gelte nicht grenzenlos, sagte der Richter zur Begründung "Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bildet eine solche Grenze." Heißt: Dreyers Aussagen haben zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, da sie aber dem Schutz der Demokratie und der Grundordnung dienten, sind sie in Ordnung.
Welche Aussagen hat die AfD kritisiert?
Konkret geht es in dem Verfahren um mehrere Äußerungen im Januar, etwa:
- Ein Instagram-Beitrag auf dem offiziellen Account der damaligen Ministerpräsidentin. Dort hieß es unter anderem: "Der Begriff "Remigration" verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben."
- Eine Pressemitteilung zur Carl-Zuckmayer-Medaille mit einem Zitat des Preisträgers zur AfD.
- Ein Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel "Zeichen gegen rechts", bei der auch die AfD genannt wurde. Hier steht etwa: "Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst."
Und wieso durfte Dreyer das sagen?
Die Äußerungen seien im Amt gefallen und griffen in das Recht auf Chancengleichheit der Partei ein, sagte der Richter. Sie seien aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung getätigt worden. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie und der Schutz der Verfassung sei eine Aufgabe, die den Organen obliege, sagte er.
Gericht: "Keine Blankoermächtigung"
Der Richter betonte: "Dies ist keine Blankoermächtigung zur Bekämpfung des politischen Gegners unter dem Deckmantel der Verteidigung der Verfassung." Es brauche eine hinreichende Grundlage - die sei in diesem Fall gegeben.
Die Erklärungen seien in einem sachlichen Ton gewesen und hätten sich darauf beschränkt, die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufzuzeigen, sagte der Richter. Die enthaltenen Wertungen ließen sich auf den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht stützen.
Was sagt Malu Dreyer dazu?
Die ehemalige Ministerpräsidentin begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wie sie mitteilte. "Mein Anliegen war und ist stets der Kampf für unsere Demokratie und gegen Verfassungsfeinde." Der Verfassungsgerichtshof habe zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nun neue Leitlinien entwickelt, an denen man sich zukünftig orientieren könne.
AfD äußert sich nicht
Es gebe nun Maßstäbe, an denen sich die Öffentlichkeitsarbeit zukünftig orientieren könne, sagte der Chef der Staatskanzlei Fedor Rose nach dem Urteil. "Die Grenzen des Neutralitätsgebotes sind hiermit klarer konturiert und ermöglichen der Landesregierung auch zukünftig das kommunikative Eintreten für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde." Die AfD äußerte sich vor Ort zunächst nicht zu dem Urteil.