Mainz Verwaltungsgericht - Wann ist der Hund steuerfrei
Auch Therapiehunde können steuerpflichtig sein. Ein Ehepaar ihn Mainz hatte dagegen geklagt, verlor die Klage vor den Verwaltungsgericht.
Das klagende Ehepaar muss der Stadt Mainz die Steuer für drei Hunde bezahlen. Zwei der Hunde werden im Hundetraining und Hundephysiotherapie eingesetzt. Die Argumentation der beiden Hundehalter: Die Tiere stellten notwendige Betriebsmittel dar. Lediglich der dritte Hund, der aus Altersgründen nicht mehr in eine berufliche Tätigkeit einbezogen werde, sei steuerpflichtig.
Nur dann steuerfrei, wenn Beruf nur mit Hund ausgeübt werden kann
Der Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung der Stadt Mainz blieb erfolglos. Auch die Klage wurde abgewiesen. Von einer erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung sei jedoch nur dann auszugehen, wenn die Berufs-/Gewerbeausübung ohne die Hundehaltung nicht möglich sei oder ohne die Hundehaltung erheblich erschweren würde.
Schwieriger Nachweis
Die beiden Hundehalten konnten nicht glaubhaft machen, dass die ihre Berufstätigkeiten nicht ohne die Hunde ausüben können. Schäfer oder Diensthundeführer können das leichter nachweisen.
Den Wortlaut des Urteils sehen Sie hier.
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