Verfassungsschutz bekommt Recht: Hessische AfD darf beobachtet werden
Eilentscheidung zur Hessen-AfD: - Verfassungsschutz darf Partei beobachten
Der hessische Landesverband der AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden.
Es lägen "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips" gerichtet seien, teilte das Gericht am Dienstag nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit.
Frühere Pressemitteilung der Verfassungsschützer war rechtswidrig
Gleichzeitig urteilte das Verwaltungsgericht, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Öffentlichkeit rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet habe. Aus diesem Grunde werde das LfV dazu verpflichtet, eine erneute Pressemitteilung zu veröffentlichen, wonach es vorläufig zu unterlassen habe, bekanntzugeben, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder als Verdachtsfall geführt werde.
Beschluss ist noch nicht in trockenen Tüchern
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte sich mit dem Eilantrag an das Gericht gewandt und unter anderem die Unterlassung der Beobachtung gefordert. Sie kündigte an, Beschwerde einzulegen. Die Landessprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert teilten mit, sie blieben inhaltlich und politisch bei der Einschätzung, dass die AfD Hessen zu Unrecht als Verdachtsfall durch das LfV eingestuft werde.
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