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Polizist klaut 180 Kilo Käse: Gericht bestätigt Entlassung

Gericht bestätigt Entlassung - Polizist klaut Käse und verliert Job

Ein Stück Cheddar-Käse.
© dpa

​​​​​Ein Polizist aus der Pfalz hat rund 180 Kilogramm Käse aus einem umgekippten LKW gestohlen (Symbolbild).

Er hätte eigentlich nur eine Unfallstelle absichern sollen – jetzt hat ein Polizist aus der Pfalz seinen Job verloren. Er klaute Käse aus einem umgekippten Laster.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat seine Berufung jetzt zurückgewiesen und die Entscheidung bestätigt.

Unfallstelle als Tatort

Der Mann arbeitete bei der Autobahnpolizei und sollte eine Unfallstelle absichern. Dabei fuhr er mit einem Polizeibus zu dem beschädigten LKW-Container. Er forderte einen Mitarbeiter der Bergungsfirma auf, ihm mehrere Käsepakete zu übergeben. Insgesamt stahl er neun Pakete mit je 20 Kilogramm Cheddar-Käse im Wert von 554 Euro.

Käse teilweise zur Dienststelle gebracht

Ein Teil der Käsepakete wurde auf die Dienststelle gebracht. Es wird vermutet, dass er einige Pakete für sich selbst sowie für Freunde und Verwandte behielt. In der Berufung behauptete der Polizist, der Käse sei praktisch wertlos gewesen und er habe ihn nur vor der Vernichtung retten wollen. Er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse.

Das Gericht bleibt hart

Das Gericht sah dies jedoch anders. Der Polizist habe während seines Dienstes, in Uniform und mit Dienstwaffe, einen Diebstahl begangen. Das Gericht betonte, dass er damit dem Ansehen der Polizei erheblich geschadet habe. Die Frage, ob der Käse nur noch einen geringen Wert hatte, spiele dabei keine Rolle. Es sei die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu verhindern und nicht selbst einen zu verursachen.

Disziplinarverfahren und Jobverlust

Vor dem verwaltungsrechtlichen Verfahren war der Polizist in einem Strafverfahren verwarnt worden, wegen eines minderschweren Falls. Das Gericht behielt sich vor, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro zu verhängen. Nach Abschluss des Strafverfahrens wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wird. Die Berufung dagegen blieb erfolglos.

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