Rechtliche Klarheit geschaffen - AfD-Anträge scheitern vor Gericht
Der Staatsgerichtshof hat die Anträge der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag für unzulässig erklärt. Es ging um Gesetzentwürfe, die von der Ministerialverwaltung der Hessischen Landesregierung ausgearbeitet wurden.
Die AfD kritisierte, dass diese Entwürfe den Regierungsfraktionen ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden. Die Fraktion sah hierin einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung der Fraktionen.
Bezug zu konkretem Fall fehlte
Der erste Antrag der AfD zielte darauf ab, die Praxis der Hessischen Landesregierung als verfassungswidrig einzustufen. Der Staatsgerichtshof lehnte diesen ab, da keine konkrete Maßnahme benannt wurde. Laut Gericht kann ein Verfassungsstreitverfahren nur bei konkreten Maßnahmen oder Unterlassungen eingeleitet werden. Die AfD griff jedoch eine allgemeine Praxis der Regierung an. Eine so allgemein gefasste Fragestellung ist aus Sicht des Gerichts eine abstrakte Rechtsfrage. Solche Fragen seien nicht Gegenstand eines Verfassungsstreitverfahrens.
Zweiter Antrag ebenfalls unzulässig
Auch den zweiten Antrag der AfD wies der Staatsgerichtshof zurück. Die Fraktion wollte, dass der Regierung verboten wird, Gesetzentwürfe den Regierungsfraktionen ohne Kostenerstattung zu überlassen. Doch Verfassungsstreitverfahren erlauben nur die Feststellung von Verfassungsverstößen, nicht das Verhängen von Maßnahmen, so der Staatsgerichtshof. Ein Verbot würde einer Verpflichtung zur Unterlassung gleichkommen, was unzulässig sei.
Beschluss online verfügbar
Der vollständige Beschluss des Staatsgerichtshofs ist auf deren Webseite veröffentlicht. Interessierte können den Beschluss dort abrufen. Diese Entscheidung bringe Klarheit über die Grenzen des Verfassungsstreitverfahrens und die Zulässigkeit von Anträgen, so das Gericht.