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Neues Gesetz: Doch kein Kinderporno-Verfahren gegen Lehrerin

Neues Gesetz greift - Lehrerin entgeht Kinderporno-Anklage

© dpa

Symbolbild

Der für diesen Donnerstag geplante Prozess gegen eine Lehrerin, der vorgeworfen wird, kinderpornografische Inhalte verbreitet zu haben, ist abgesagt worden. Das teilte das Amtsgericht Montabaur mit.

In dem Prozess sollte es um die Verbreitung, den Erwerb oder den Besitz kinderpornografischer Inhalte gemäß Paragraf 184b des Strafgesetzbuches gehen.

Hintergründe des Falls

Der Fall hat seit einiger Zeit Aufmerksamkeit erregt und auch das Justizministerium in Mainz beschäftigt. Denn die Lehrerin wollte einer 13-jährigen Schülerin helfen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Der Freund soll das Video daraufhin verbreitet haben. Nachdem die Lehrerin davon erfuhr, beauftragte sie einen minderjährigen Schüler, das Video zu besorgen und per E-Mail zu übermitteln. Die E-Mail leitete sie ungeöffnet an die Mutter der Schülerin weiter, damit diese eine Anzeige erstatten konnte.

Rechtliche Entwicklungen

Mitte Juli 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen die Lehrerin beim Amtsgericht Montabaur. Ursprünglich lehnte das Gericht Ende vergangenen Jahres die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Es begründete dies damit, dass die Lehrerin in Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und das Landgericht Koblenz hob den Beschluss Ende Januar auf.

Gesetzesänderung gefordert

Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin (FDP), äußerte Anfang des Jahres im Rechtsausschuss des Landtags seine Hoffnung auf eine schnelle Gesetzesänderung auf Bundesebene. Denn sonst hätte der Lehrerin ein Jahr Haft gedroht.

Gerade noch rechtzeitig

Nun greift  tatsächlich eine Bundesgesetz-Änderung. Sie gilt seit Ende Juni und erlaubt es Staatsanwaltschaften und Gerichten, die Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten nicht mehr automatisch als Verbrechen einzustufen, wenn etwa solche Bilder nur weitergeleitet wurden, um Betroffene zu warnen.  Das Verfahren gegen die Lehrerin wurde deshalb jetzt eingestellt.. Die Staatsanwaltschaft und die Lehrerin haben dem zugestimmt. 

 

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