Mainz-Bingen: Plante Jugendlicher islamistischen Terrorangriff?
Festnahme im Kreis Mainz-Bingen - Jugendlicher soll Anschlag geplant haben
Die Polizei findet bei einer Hausdurchsuchung in Rheinland-Pfalz Rohrstücke. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Die Teile sollten einem Anschlag dienen.
Wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat haben Ermittler in Rheinland-Pfalz einen jugendlichen Tatverdächtigen festgenommen. Es handelt sich um einen deutschen Staatsangehörigen.
Material für Bombenbau gefunden
Bei einer Hausdurchsuchung im November seien bei dem Beschuldigten vier mit Verschlüssen versehene Rohrstücke gefunden worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit. Die Ermittlungen ergaben demnach, dass der Mann Rohrbomben herstellen wollte, "um sie für einen gegen eine Mehrzahl von Personen gerichteten Anschlag einzusetzen". Dieses hätte "die Gefahr einer Vielzahl von Opfern" mit sich gebracht.
Internet-Anleitung für Rohrbomben
Zur Umsetzung seines Planes verschaffte sich der Beschuldigte der Anklagebehörde zufolge im Internet Anweisungen zur Herstellung von Rohrbomben und darin verwendbarem Sprengstoff. In den frühen Abendstunden des 26. November sei der Mann von Beamten der Kriminalinspektion Mainz 2 verhaftet worden, hieß es. Bei dem Beschuldigten handelt es sich der Generalstaatsanwaltschaft zufolge um einen deutschen Staatsangehörigen.
Pläne noch im frühen Stadium
Bei einer weiteren Durchsuchung seien bei dem Mann weitere Utensilien gefunden worden, "die den Verdacht begründen, dass diese zur Herstellung eines Zündmechanismus bestimmt waren". Hinweise darauf, dass der Beschuldigte unmittelbar vor der Begehung eines Anschlags stand, lägen derzeit nicht vor. Insbesondere seien kein Sprengstoff und auch keine Substanzen gefunden worden, die zur Herstellung von Sprengstoff geeignet wären.
IS-Miliz verherrlicht
Der Mann sei zudem verdächtig, sich im Internet "islamistisch radikalisiert" und über Internetnachrichtendienste und soziale Netzwerke propagandistische Inhalte verbreitet zu haben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. In den Botschaften wurde demnach der bewaffnete Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat und die von den Angehörigen dieser Vereinigung begangenen Verbrechen verherrlicht und als religiöse Verpflichtung dargestellt und zum Kampf gegen Andersgläubige aufgefordert worden.
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