Das müsst ihr wissen - Geld verdienen mit Ferienjobs
In den Ferien das Taschengeld ein bisschen aufbessern und dabei gleich erste Erfahrungen in der Berufswelt sammeln - für viele Schüler in Hessen sind Ferienjobs eine lohnende Angelegenheit. Doch was als Ferienjob erlaubt ist, ist streng reguliert. Diese Regeln solltet ihr kennen.
Ferienjobs soll Schülern ermöglichen, etwas dazu zu verdienen. Aber Kinder benötigen auch gesonderten Schutz, damit sie im Berufsleben nicht ausgenutzt und überlastet werden. Darum gibt es genaue gesetzliche Regeln, was erlaubt ist, wenn ihr einen Ferienjob annehmen wollte oder überlegt selber einen Schüler in eurer Firma einzustellen.
Ferienjobs für Kinder unter 13 Jahren
Kinder, die jünger als 13 Jahre sind, dürfen keinen Ferienjob annehmen. Hier greift das Verbot der Kinderarbeit.
Ferienjobs für Kinder über 13 Jahre, aber noch unter 15 Jahren
Beim Alter zwischen 13 und 15 Jahren sind Ferienjobs generell möglich, allerdings mit sehr starken Einschränkungen.
- Die Erziehungsberechtigten müssen jeder Beschäftigung zustimmen
- Es dürfen maximal zwei Stunden am Tag zwischen 8 und 18 Uhr gearbeitet werden, in Ausnahmefällen sind drei Stunden erlaubt
- Beschäftigung darf nur im nicht-gewerblichen Bereich erfolgen. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten im Haushalt, für Kirchen oder Vereine oder in der Landwirtschaft.
- Es muss sich um eine leichte Tätigkeit, wie Beispielsweise Babysitten oder Nachhilfe handeln
Ferienjobs für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren
- Die Schule geht absolut vor. Darum: Solange man der Schulpflicht unterliegt, das heißt für Hessen solange man die neunte Klasse noch nicht beendet hat, ist Arbeit für maximal 4 Wochen pro Jahr während der Ferien erlaubt.
- Die Arbeitszeit darf maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche betragen. Für die Landwirtschaft gibt es Ausnahmen von dieser Regelung.
- Die Arbeitszeit darf in der Regel nur zwischen 6 und 20 Uhr legen. Es gibt aber Ausnahmen zum Beispiel im Gaststättengewerbe.
- Akkordarbeit, Nachtarbeit und Wochenendarbeit ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen für einzelne Branchen.
- Auch das Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, wie Sägen, Pressen oder Fräsen ist für Jugendliche nicht erlaubt.
Ferienjobs über 18 Jahren
Hier gibt es keine besonderen Einschränkungen mehr. Die ganz normalen Regeln des Arbeitsrechts für Erwachsene gelten.
Bezahlung und Mindestlohn bei Ferienjobs
Die Bezahlung muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt auch der Mindestlohn nicht, solange sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.