Arbeiten in den Ferien - Ferienjobs - das müsst ihr beachten
Endlich Ferien! Zeit, mal was für die Kasse zu tun und vielleicht einen Ferienjob zu machen. Wie bei allem gibt's da Regeln. Für die Jobber, deren Erziehungsberechtigte - und natürlich auch für die Arbeitgeber.
Die wichtigsten Regeln die ihr alle beachten müsst, wenn ihr euch was dazuverdienen wollt – oder einen Ferienjobber beschäftigen wollt - haben wir hier mal für euch zusammengestellt.
Wie alt muss ich sein?
Ferienjobber müssen grundsätzlich mindestens 15 Jahre alt sein. Ausnahmsweise dürfen auch Kids zwischen 13 und 15 Jahren beschäftigt werden, aber dann maximal zwei Stunden am Tag und nur für leichte Tätigkeiten. Wer jünger ist, darf gar nicht arbeiten.
Wer voll schulpflichtig ist und noch nicht 18, der braucht die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und darf höchsten vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten.
Die Arbeitszeit - wann und wie lange?
Grundsätzlich gilt: Nicht am Wochenende, nicht nachts und keine Überstunden. Natürlich gibt's je nach Job auch Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen.
Ansonsten: 5 Tage die Woche, zwischen 6 und 20 Uhr (auch da gibt's natürlich Ausnahmen für z.B. Bäckereien oder Betriebe die in mehreren Schichten arbeiten), maximal 8 Stunden am Tag. Macht maximal 40 Stunden die Woche. Für die unter 15 gilt: Nur zwischen 8 und 18 Uhr.
Wenn ihr über 18 seid, dürft ihr bis zwei Monate am Stück oder bis 50 Tage im Jahr gesamt arbeiten. Geht's drüber ist es kein Ferienjob mehr.
Bezahlung!
Wie viel der Arbeitgeber euch bezahlt, das müsst ihr mit ihm verhandeln. Aber natürlich gilt auch für Ferienjobs der Mindestlohn - mit Ausnahmen für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Und wenn in einer Branche per Tarifvertrag ein höherer Mindestlohn vereinbart ist, gilt der natürlich auch für euch.
Urlaubsanspruch!
Na klar, wer arbeitet hat auch Recht auf Urlaub, auch wenn es nur kurz ist. Für jeden ganzen Monat Arbeit gibt's es ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Gibt's für euren Betrieb einen Tarifvertrag, richtet sich der Anspruch danach.
Der Arbeitsschutz!
Besonders schwere und gefährliche Arbeiten dürfen Jugendliche nicht machen. Dazu gehört auch das Bewegen von schweren Lasten, der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Arbeit in Bereichen die als besonders unfallgefährdet gelten oder Arbeitsumgebungen, in denen besondere Bedingungen herrschen – also extreme Nässe oder Staub, besondere Kälte oder Hitze.
Auch Arbeiten im Akkord darf euch der Arbeitgeber nicht lassen. Und natürlich muss er euch vor der Arbeit auf alles Wichtige die Sicherheit betreffen hinweisen.
Versichert? Sicher!
Der Arbeitgeber muss auch dafür sorgen, dass ihr versichert seid und auch die Ferienjobs im Rahmen der üblichen Jahresmeldung an die Unfallversicherung melden.
Steuern?
Ja klar, wer arbeitet muss auch Steuern zahlen. Ab einer gewissen verdienten Summe im Jahr. Heißt für euch: Wenn ihr nicht zu viel verdient, dürft ihr auch alles behalten.
Als Ferienjobber seid ihr vermutlich noch unverheiratet und kinderlos - also in der Steuerklasse 1. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro Jahresverdienst - wer da nicht drüber kommt, muss keine Steuern zahlen. Wenn ihr in der kurzen Zeit ordentlich verdient und erst mal Steuern abgezogen bekommt, könnt ihr euch die später mit einer Einkommensteuererklärung wiederholen.
Wenn ihr nur "kurzfristig Beschäftigte" seid, werden auch keine Sozialabgaben fällig. Gilt bis drei Monate durchgehend oder bis 70 Tage im Jahr.
Ich bin noch nicht 15 - was kann ich arbeiten?
Natürlich sind die Ferien auch für eure Erholung vom stressigen Schulalltag dar. Deswegen gibt's auch die Beschränkungen. Aber bisschen was geht immer - hier ein paar Ideen für euren "kleinen" Ferienjob oder auch Job neben der Schule.
Prospekte austragen: Vorteil: Halbwegs freie Zeiteinteilung, geht auch außerhalb der Ferien nach der Schule. Aber Vorsicht: unterschätz das nicht, das kann ganz schön anstrengend sein und lange dauern.
Babysitten: Der Klassiker - wenn euch das mit Kindern liegt und ihr auch ein bisschen stressfest seid - perfekt.
Hund ausführen: Wenn ihr mit Tieren könnt - perfekt. Auch in den Ferien die zurückgebliebenen Meerschweinchen füttern könnte eine Dienstleistung sein, die euer Nachbar schätzt und brauchen kann.
Rasen mähen: Wenn ihr gerne draußen seid, ist Gartenarbeit vielleicht euer Ding. Auch beim Nachbarn in dessen Urlaub die Blumen gießen, Rollläden rauf und runter und Briefkasten leermachen könnte was sein.
Nachhilfe: Ihr seid gut in der Schule? Dann helft doch anderen gegen Geld. Wer Mathe selbst kapiert hat, ein bisschen Geduld hat und gut erklären kann - perfekt.
Ich bin 15 bis 17 - was kann ich arbeiten?
Da geht schon etwas mehr, weil du länger arbeiten darfst. Wenn viele Urlaub machen, wie in den Ferien, ist in vielen Bereichen mal ein Job für ein paar Wochen frei. Zum Beispiel...
Verkäufer/-in im Einzelhandel: Eisdiele, Boutique, Drogerie - egal.
Erntehelfer: Hart und nicht so doll bezahlt - muss man mögen. Wenn euch Witterung nichts ausmacht und ihr sowieso Bewegung braucht.
Regalauffüller oder Inventurhilfe in Supermärkten
Promotion: Flyer und Prospekte verteilen
Gastronomie: Du darfst zwar nur bis 22 Uhr aber Kellnern im Restaurant oder vielleicht sogar in deinem Lieblingscafé macht ja auch noch Spaß - wenn du Lächeln kannst und ein Tablett gerade halten.