Diese Modelle sind betroffen - Kaminofen-Verbot
Ab Ende 2024 steht für viele Besitzer älterer Kaminöfen eine wichtige Veränderung an. Eine neue Umweltverordnung könnte das Ende für bestimmte Modelle bedeuten. Hier erfahrt ihr, welche Kamin- und Kachelöfen betroffen sind und was dies für euch genau bedeutet.
Die neue Umweltverordnung
Zum 1. Januar 2025 tritt eine verschärfte Fassung des 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Diese Verordnung setzt strengere Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Kachelöfen fest. Öfen, die diese Werte nicht einhalten, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Welche Modelle sind betroffen?
Die neuen Emissionsgrenzwerte betreffen Kamin- und Kachelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Öfen dürfen maximal 4 Gramm Kohlenmonoxid und 150 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter ausstoßen. Überschreiten sie diese Werte, müssen sie nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Die neuen Grenzwerte gelten für Kamine und auch für Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kohleöfen.
Nachrüstung oder neu kaufen?
Die Nachrüstung älterer Kamin- oder Kachelöfen kann teuer sein. Ein passiver Filter kostet mindestens 300 Euro, während ein aktiver Filter ab 1.000 Euro erhältlich ist.
Filteroptionen
- Aktive Filter: Diese nutzen elektrostatische Kräfte zur Schadstofffilterung und benötigen einen Stromanschluss.
- Passive Filter: Diese enthalten Filterkassetten, die regelmäßig gewechselt werden müssen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Insgesamt können die Nachrüstungskosten bis zu 5.000 Euro betragen, wenn ein Heizeinsatz ersetzt werden muss.
Nicht nachrüstbare Ofenmodelle
Öfen mit sehr hohen Emissionswerten können oft nicht ausreichend nachgerüstet werden. Zudem sind viele Filtermodelle nur für Öfen mit einer Leistung von unter 25 kW geeignet. Wenn bauliche Veränderungen am Ofen erforderlich sind, die tragende Teile betreffen, kann sich eine Nachrüstung als unwirtschaftlich erweisen.
Ausnahmen
Nicht alle Kleinfeuerungsanlagen unterliegen der Pflicht zur Nachrüstung oder müssen stillgelegt werden.
- Offene Kamine: Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, sind von den neuen Regelungen ausgenommen. Diese Feuerstätten müssen nicht nachgerüstet oder stillgelegt werden, da ihre Nutzung sporadisch ist und somit eine geringere Umweltbelastung darstellt.
- Historische Öfen: Öfen, die unter Denkmalschutz stehen oder aus historischen Gründen erhalten bleiben sollen, sind ebenfalls ausgenommen. Diese Öfen dürfen weiter betrieben werden, auch wenn sie die neuen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten.
- Einzelraumfeuerungsanlagen: Wenn ein Kamin- oder Kachelofen als einzige Wärmequelle in einem Gebäude dient, fällt er unter spezielle Ausnahmeregelungen. Diese Anlagen sind von der Nachrüstpflicht befreit, um die Grundversorgung der Bewohner mit Wärme sicherzustellen.
Bußgelder bei Verstößen
Wer seinen Kamin- oder Kachelofen nicht entsprechend den neuen Vorschriften nachrüstet oder austauscht, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Überprüfung des Ofens
Um herauszufinden, ob euer Kamin- oder Kachelofen den neuen Vorschriften entspricht, könnt ihr die Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) nutzen. Dort sind viele Ofenmodelle mit ihren Emissionswerten aufgelistet.
Diese neuen Regelungen und Ausnahmen zeigen, dass eine frühzeitige Information und Beratung entscheidend ist, um hohe Bußgelder zu vermeiden und weiterhin die wohlige Wärme eines Kamins genießen zu können.
Kontaktiert den Schornsteinfeger oder die zuständigen Behörden, um die beste Lösung für euren Kamin- oder Kachelofen zu finden.