Skurrile AGB - Verrücktes im Kleingedruckten
AGB - Die allgemeinen Geschäftsbedingungen begegnen Nutzern überall. Vor allem online fällt auf, wie oft man ihnen zustimmen muss. Aber was steht da eigentlich so drin?
Denn sind wir mal ehrlich - wer liest schon die kompletten Bedingungen, die manchmal hunderte Seiten lang sind? Manchmal würde es sich aber doch lohnen - nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern auch, weil dabei ziemlich ungewöhnliche Bestimmungen zu finden sind. Wir haben einige besonders lustige Beispiele für Sie zusammengefasst:
1. Zombie Klausel:
Amazon ist auf alles vorbereitet - sogar auf eine Zombie-Apokalypse. In den AGBs zu einem Cloud-Dienst findet sich ein wichtiger Hinweis Die Einschränkungen gelten nicht...
"...bei Ausbruch einer Viren-Infektion, die über Bisse oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen wird und zur Wiederbelebung von Leichen führt, die versuchen, menschliches Fleisch, Blut, Gehirn oder Nervenzellen zu konsumieren, und die den Fall der organisierten Zivilisation wahrscheinlich macht".
2. "Wir glauben nicht an AGB":
Bei Hinkeldein & Winkelmann - Das Salzprojekt hält man nichts von AGB. Aber weil Kunden gerne welche hätten, heißt es dort, haben sie doch etwas ins Kleingedruckte geschrieben:
"Die Gedanken sind frei!"
"Die Verwendung von Fleur de Sel im Nudelwasser wird als Beleidigung aller Meeresgötter gewertet."
"Wie auch Segelboote gehorchen Naturprodukte gewissen Schwankungen. Der Kunde versichert, nicht die Durchschnittsgröße der Salzkörner zu messen."
3. Rechtsstreit ausgeschlossen!
Rechtlich sichert sich das Unternehmen dabei natürlich gut ab. Beim Salzprojekt wird Konfliktbewältigung groß geschrieben:
"Rechtsstreitigkeiten zwischen Salzprojekt und Kunden werden per Duell beigelegt. Die Wahl der Waffen obliegt dem Kunden."
"Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist oder Aliens die Gerichtsbarkeit übernehmen."
4. AGB liest doch keiner:
Die Firma PC Pitstop ist sich sicher, dass die AGB doch in Wirklichkeit sowieso niemand liest. Um das zu beweisen haben sie angeblich in ihre AGB geschrieben:
"Wenn Sie eine Nachricht an diese Email-Adresse schicken, senden wir Ihnen Geld."
Nach vier Monaten und über 3000 Downloads meldete sich tatsächlich jemand. Diese Person bekam dann nach Angaben der Firma wirklich einen Check über 1000 Dollar.
5. Verfasser offenbart Firmengeheimnisse
Ebenfalls aus der Kategorie "Wer list das schon" kursiert im Internet ein lustiger Auszug der Apple-AGB. Leider nur ein Fake der Huffington Post - aber mal ehrlich: Ungefähr so stellen wir uns die Firmenphilosophie doch vor, oder?
"Das ist Seite 46 und niemand liest das"
"In der Kantine gibt es nur Apfel-Produkte (...) Wir werden gefeuert, wenn wir etwas essen, das keine Äpfel enthält. Ich bin allergisch gegen Äpfel und deshalb immer sehr hungrig"
"Wir haben die Mondlandung gefaked. Das war 2008 und wir haben Euch glauben lassen es war 1969 - weil wir es können. Wenn jemand herausfindet, dass ich diese Informationen veröffentlicht habe, werde ich umgebracht. Aber das hier wird sowieso nie jemand lesen."
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