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Frankfurts Theate bleibt nach Platzverweis gesperrt

DFB verwirft SGE-Einspruch - Theate bleibt gegen Bochum gesperrt

Eintracht-Verteidiger Arthur Theate ist nach seiner Gelb-Roten Karte im nächsten Bundesligaspiel gesperrt.
© dpa

Eintracht-Verteidiger Arthur Theate (rechts) ist nach seiner Gelb-Roten Karte im nächsten Bundesligaspiel gesperrt.

Eintracht Frankfurts Abwehrspieler Arthur Theate bleibt nach seinem Platzverweis gesperrt. Wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt mitteilte, wurde der Einspruch der Hessen verworfen.

Arthur Theate hatte im Bundesligaspiel am vergangenen Sonntag beim 1. FC Union Berlin eine Gelb-Rote Karte erhalten. Dagegen hatte die Eintracht protestiert. Da der Einspruch der Frankfurter nun verworfen wurde, muss der Belgier im Spiel am Samstag gegen den VfL Bochum pausieren.

Einspruch wegen Irrtums

Der bereits verwarnte Theate war wegen eines Fouls an Andras Schäfer von Schiedsrichter Harm Osmers vom Platz gestellt worden. Die Eintracht hatte moniert, dass der Abwehrspieler zuvor selbst gefoult worden war. Der Einspruch erfolgte daher wegen eines offensichtlichen Irrtums des Referees. Dem ist das Sportgericht nicht gefolgt.

"Tatsachenentscheidung" des Schiedsrichters

"Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung", sagte der Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz. "Eine Fehlbewertung ist nicht zu erkennen, jedenfalls aber keine solche, die offensichtlich ist und die Bindungswirkung der Tatsachenentscheidung durchbrechen könnte", sagte Oberholz. 

Kein offensichtlicher Irrtum

Ein offensichtlicher Irrtum würde nur vorliegen, wenn es zu einer Spielerverwechslung gekommen wäre oder es keinen Kontakt gegeben hätte. Dies hätte für jedermann sichtbar sein müssen. "Dieses war hier aber nach den Angaben von Schiedsrichter Osmers und nach Ansicht der Fernsehaufnahmen nicht der Fall", sagte Oberholz. Gegen diese Entscheidung können die Hessen binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.

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