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Auf Hessens Straßen geklebt: Klimaaktivisten müssen Einsätze bezahlen

Auf Hessens Straßen festgeklebt - Klimaaktivisten müssen Einsätze bezahlen

Polizisten versuchen, festgeklebte Hände von Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation mit Speiseöl von der Straße zu befreien.
© dpa

Polizisten versuchen, festgeklebte Hände von Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation mit Speiseöl von der Straße zu befreien. (Archivbild)

Die Polizei in Hessen stellt Klimaaktivisten wegen ihre Klebeaktionen die Kosten für die Einsätze der Beamten in Rechnung.

Alle Umstände der Einsätze würden von Anfang bis Ende dokumentiert und dabei vor allem die Zahl der aufgebrachten Stunden der eingesetzten Polizisten sowie der benötigen Einsatzmittel erfasst, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Daraus ergebe sich dann regelmäßig eine Kostentragungspflicht einzelner Personen.

Innenminister Peter Beuth: "Die Staatskasse nimmt dadurch kein Vermögen ein"

Der hessische Innenminister erklärt, dass die Polizei möglichst exakt die Kosten berechnet, und diese dann den Verursachern in Rechnung stellt.

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13 Aktivisten mussten bisher zahlen

In Hessen seien bislang gegen 13 Personen, die im Zusammenhang mit Festklebeaktionen stehen, Kosten für polizeiliche Amtshandlungen in Rechnung gestellt worden, berichtete das Innenministerium. Die Kosten der Einsätze hätten sich dabei auf rund 2.800 Euro belaufen. Darüber hinaus gebe es weitere sieben Verfahren, bei denen die Kosten derzeit erhoben werden. Bei den Aktionen hatten sich die Aktivisten etwa auf einer Straßen festgeklebt, um den Verkehr zu blockieren.

FFH-Reporter fasst zusammen.

FFH-Reporter Peter Hartmann berichtet über die Einsatzkosten, die Klima-Aktivisten in Rechnung gestellt werden.

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Rechnungen auch bei anderen Einsätzen

Auch im Rahmen der Einsätze im Dannenröder Forst sowie dem Fechenheimer Wald wurden nach Angaben des Ministeriums Kostentragungspflichten einzelner Personen in Rechnung gestellt. Bei den Aktionen ging es um die Räumung von Protestcamps. Zuständig ist für die Prüfung und Erhebung der Gebühren ist das hessische Polizeipräsidium für Technik.

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