Unfallflucht-Strafbarkeit: Hessens Justizminister gegen Bundes-Plan
Strafbarkeit von Unfallflucht - Hessens Justizminister kontert Buschmann
Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat behandeln. Hessens Justizminister Roman Poseck widerspricht dem Bundesminister.
Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, solle den Plänen zufolge nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt haben soll. "Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt", heiße es in dem Papier.
Poseck: "Unfallflucht muss Straftat bleiben"
Hessens Justizminister Poseck findet in einer Mitteilung deutliche Worte zum Vorschlag des Bundesjustizministers: „Die Verkehrsunfallflucht muss Straftat bleiben und das ohne Abstriche. Auch wenn ein Unfall nur Sachschäden verursacht, liegt bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort strafwürdiges Unrecht vor. Schon heute leiden viele Geschädigte darunter, dass Unfallbeteiligte ihren Pflichten nicht nachkommen. Schadensersatzansprüche gehen dann meistens ins Leere. Unfallopfer bleiben auf ihrem Schaden sitzen."
Justizentlastung keine Begründung
Weiterhin heißt es: "Es liegt auf der Hand, dass sich bei einer Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht noch mehr Verkehrsteilnehmer ihren Pflichten entziehen werden. Das kann im Interesse der Unfallopfer nicht richtig sein und darf auch nicht mit dem Interesse der Justizentlastung begründet werden. Es ist staatliche Aufgabe, die redlichen Verkehrsteilnehmer zu schützen." Justizentlastung müsse demnach Teil eines schlüssigen Gesamtkonzeptes sein.
Neuregelung gilt nicht bei Personenschaden
Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Das solle nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu gebe", heiße es in dem Ministeriums-Papier weiter.
Meldung über Online-Maske denkbar
Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringe das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. "Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge", heiße es in dem Papier des Ministeriums.