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Gerichtsurteil gefährdet ärztlichen Bereitschaftsdienst

Hessen vorerst nicht betroffen - Ärztlicher Bereitschaftsdienst gefährdet

Ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts bedroht den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Symbolbild).
© dpa

Ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts bedroht den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Symbolbild).

Wer am Wochenende krank wird, geht zu einem Arzt des Bereitschaftsdiensts - aber genau dieser Dienst wird jetzt durch ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel bedroht. Dabei geht es um die Vergütung der Ärzte.

In einigen Bundesländern könnten schon am Wochenende Praxen dicht bleiben - für Hessen gibt die Kassenärztliche Vereinigung aber Entwarnung.

Sozialversicherung laut Gericht notwendig

Das Bundessozialgericht in Kassel hatte am Dienstag im Fall eines Zahnarztes entschieden. Dieser hatte als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste in einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gestellten Notdienstzentrum übernommen. Die Rentenversicherung war davon ausgegangen, dass er selbstständig ist. Das Gericht entschied, dass er sozialversichert werden muss, da er eine "von dritter Seite organisierte Struktur" vorgefunden habe, "in der er sich fremdbestimmt einfügte".

Urteil bedrohe ambulante Versorgung

 Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat nach einem Gerichtsurteil im Zusammenhang mit Bereitschaftsdiensten vor möglichen Problemen bei der Versorgung gewarnt. Das Urteil drohe vielerorts nicht nur den Bereitschaftsdienst, sondern die ambulante Versorgung in Gänze ins Wanken zu bringen, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung des Verbands. Es werde eine ausführlichen rechtliche Bewertung notwendig sein.

Niedergelassene Ärzte können Notdienst nicht alleine stemmen

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte davor, dass nun die niedergelassenen Ärzte in mehr Notdienstschichten eingeteilt werden könnten. "Das wäre schlichtweg nicht mehr zu stemmen. Die Folge wäre, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen frühzeitig die hausärztliche Versorgung verlassen oder ihre Sprechstundenzeiten reduzieren."

Hessen vorerst nicht betroffen

In Hessen bleibt allerdings vorerst alles wie gehabt, da hier nicht auf Stundenbasis abgerechnet wird, sondern pro Leistung. Die Auswirkungen des Urteils bleiben deshalb noch offen.

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