Mord am Schloss Neuschwanstein - Lebenslange Haft für 31-Jährigen
Vor neun Monaten überfällt ein Tourist beim Märchenschloss im Allgäu zwei amerikanische Urlauberinnen, um eine der Frauen zu vergewaltigen. Eine 21-Jährige starb. Nun ist der Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht in Kempten wertete die Tat des ebenfalls aus den USA stammenden Mannes als Mord, versuchten Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge. Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Angeklagter hatte gestanden
Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er die beiden Freundinnen Mitte Juni 2023 auf einem Wanderweg in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau überfallen und sie dann in eine etwa 50 Meter tiefe Schlucht geworfen hatte. Eine 21-Jährige war nach dem Angriff im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt.
Mann hatte Opfer erst kurz vorher kennengelernt
Der Mann hatte die Frauen erst wenige Minuten zuvor kennengelernt, die zwei Opfer und der Täter waren getrennt voneinander für einen Urlaubstrip ins Allgäu gereist. Die Marienbrücke gegenüber dem Märchenschloss ist ein beliebter Treffpunkt für Touristen aus aller Welt, weil man dort einen besonders guten Blick auf den Prachtbau des bayerischen Königs Ludwig II. hat.
Frauen in Schlucht gestoßen
Der Mann hatte die 21-Jährige attackiert, um sie zu vergewaltigen. Als ihre Freundin der jungen Frau zu Hilfe kam, stieß der Mann die damals 22-Jährige in die angrenzende Pöllatschlucht. Anschließend verging sich der Angeklagte weiter an dem jüngeren Opfer. Nachdem er kurz darauf von einem Pärchen bei der Tat überrascht wurde, ließ der Mann von der Frau ab und drückte sie ebenfalls über die Kante des Abhangs. Die beiden Frauen mussten mit einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden.
Touristen hatten alles beobachtet
Zahlreiche Touristen hatten den Einsatz und die Festnahme des Täters durch alarmierte Polizisten beobachtet und aufgenommen. Die Fotos und Video wurden rund um den Globus in sozialen Netzwerken verbreitet. (Az. 250 Js 11628/23)