Amokfahrt in Trier - Lebenslange Haft bestätigt
In einem erneuten Prozess ist der Amokfahrer von Trier wieder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Richter Armin Hardt vom Landgericht Trier sprach den Angeklagten erneut der sechsfachen Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes und Totschlags schuldig und betonte die Schwere der Tat, die 2020 die Stadt erschütterte.
Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an, wie auch schon das Urteil von August 2022. Trotz einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie wurde der Täter als vermindert schuldfähig eingestuft, eine vollständige Schuldunfähigkeit lag laut Richter Hardt nicht vor.
Details zur Amokfahrt
Am 1. Dezember 2020 hatte der Amokfahrer mit einem SUV in der Fußgängerzone von Trier Passanten angefahren, wobei fünf Menschen starben und viele verletzt oder traumatisiert wurden. Ein weiteres Opfer erlag später den schweren Verletzungen. Die Heimtücke des Angriffs und die defensive Haltung der Opfer waren laut Gericht ausschlaggebende Mordmerkmale.
Urteil entsprach Forderung der Staatsanwaltschaft
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung auf Schuldunfähigkeit und somit auf Freispruch plädierte. Opferanwälte und Angeklagte hoffen nun auf die Annahme des Urteils ohne weitere Revisionsverfahren, um den betroffenen Familien Ruhe zu verschaffen.
Täter schweigt im Prozess
Der arbeits- und wohnsitzlose Elektroinstallateur, der zur Tatzeit 54 Jahre alt war, hat auch im zweiten Prozess geschwiegen.
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