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Bayern: AfD bleibt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Bayerisches Gericht bestätigt - Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die AfD wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Jetzt gibt es ein Urteil.
© dpa

Die AfD wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Jetzt gibt es ein Urteil.

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiter beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage des bayerischen AfD-Landesverbands gegen diese Beobachtung wurde abgewiesen.

Stephan Protschka, der Landesvorsitzende der AfD, kündigte an, den Instanzenweg voll ausschöpfen zu wollen.

Schwere Vorwürfe

Michael Kumetz, Vorsitzender der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, begründete die Entscheidung. Die Anhaltspunkte gegen die AfD seien so gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden müsse. Es gibt Äußerungen von Parteiangehörigen gegen Muslime und Menschen mit Migrationshintergrund. Einige AfD-Mitglieder verglichen sogar aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz.

AfD hat schon in anderen Instanzen verloren

Schon zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Beobachtung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz für rechtens erklärt. Der bayerische Verfassungsschutz beschloss 2022, die AfD zu observieren. Es gäbe Hinweise auf verfassungswidrige Bestrebungen. Die Partei klagte dagegen und verlor bereits in zwei Instanzen im Eilverfahren. Nun wurde der Fall in der Hauptsache am Verwaltungsgericht verhandelt.

Umfangreiches Beweismaterial

Der Verfassungsschutz legte dem Gericht zahlreiche Beweise vor. Darunter befanden sich Tausende Seiten Chatprotokolle. Diese sollten belegen, dass es rechtsextreme Tendenzen in der AfD gibt. Die Beobachtung sei somit berechtigt.

AfD sieht sich zu Unrecht beschuldigt

Während des Prozesses argumentierte die AfD, dass die extremistischen Äußerungen nur Entgleisungen Einzelner seien. Diese Mitglieder seien sanktioniert worden, zum Beispiel durch Ausschlussverfahren oder Ämtersperren. Einige hätten die Partei auch verlassen.

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