Nach Gnadengesuch in Belarus - Todesurteil gegen Deutschen aufgehoben
Der belarussische Staatschef Alexander Lukaschenko hat das Todesurteil gegen einen deutschen Staatsbürger aufgehoben. Das teilte das Präsidialamt in Minsk mit, wie die Staatsagentur Belta berichtete.
Zuvor hatte der Deutsche ein Gnadengesuch an den Präsidenten geschickt, so der belarussische Geheimdienst KGB.
Verurteilung wegen Terrorismus
Der 29 Jahre alte Deutsche wurde im Juni unter anderem wegen angeblichen Söldnertums und Terrorismus im Auftrag des ukrainischen Geheimdienstes SBU zum Tode verurteilt. Belarus ist das letzte Land in Europa, das die Todesstrafe vollstreckt. Dabei wird die Strafe durch einen Genickschuss ausgeführt. Das belarussische Staatsfernsehen zeigte den Deutschen, einen Rettungssanitäter, in einem Video, in dem er seine Schuld eingestand und um Gnade bat.
Reaktionen aus Deutschland
Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte die Begnadigung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Das ist eine erleichternde Nachricht“, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium hatte die Todesstrafe zuvor verurteilt und erklärte, dass der Deutsche konsularisch betreut werde. Der Umgang mit dem Mann sei „unerträglich“. Zum angeblichen Verhandlungsvorschlag des belarussischen Außenministeriums äußerte sich Berlin jedoch nicht.
Spekulationen über Hintergrund
In der belarussischen Opposition gibt es Vermutungen, dass Lukaschenko einen hohen Preis für die Begnadigung verlangt. Es wird spekuliert, dass Lukaschenko möglicherweise im Auftrag von Kremlchef Wladimir Putin handelt, von dem er politisch und wirtschaftlich abhängig ist. Eine mögliche Forderung könnte die Freilassung eines in Berlin wegen Mordes im Berliner Tiergarten verurteilten Russen sein.