Ermittlungen wegen Schwänzen - Zahlen in Hessen gehen kaum runter
Im vergangenen Jahr wurden in Hessen 4.811 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulpflichtverletzungen eingeleitet. Diese Zahl zeigt eine stabile Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren.
2022 waren es 4.944 Verfahren, während 2019 insgesamt 5.052 Fälle registriert wurden.
Corona-Jahr 2020 als Ausnahme
Einzige Ausnahme bildet das Corona-Jahr 2020 mit nur 3.413 Verfahren. Damals waren die Schulen zeitweise geschlossen. Ein Verfahren kann sich dabei auf mehrere Schüler beziehen.
Verschiedene Formen der Schulvermeidung
Schulvermeidung in Hessen zeigt sich auf unterschiedliche Weise. Diese reichen vom Fehlen in bestimmten Unterrichtsstunden oder -fächern bis hin zur Urlaubsverlängerung vor Ferien. Auch ein regelmäßiges Fehlen in Randstunden oder das vollständige Fernbleiben über Wochen kommt vor. Eine Sprecherin des hessischen Kultusministeriums betont, dass wiederholtes Unterrichtsfernbleiben ein komplexes Phänomen mit vielfältigen Ursachen darstellt. Es bedürfe einer differenzierten Betrachtungsweise und individuell angepasster Interventionsstrategien.
Individuelle Unterstützungsmaßnahmen wichtig
Für eine effektive Bekämpfung von Schulvermeidung sei die frühe Identifikation der Fehlzeiten entscheidend. Dazu gehöre die Analyse der Ursachen und die Entwicklung eines gezielten Unterstützungsplans. Solche Pläne könnten beispielsweise schulpsychologische Beratungen umfassen. Ziel sei es, allen betroffenen Schülerinnen und Schülern eine angemessene Unterstützung zu bieten. Ein weiterer Schwerpunkt liege auf präventiven Maßnahmen. Diese sollten ein positives Schulklima fördern und ein gesundes Schulumfeld schaffen. So könnten die Schülerinnen und Schüler ihre körperliche und psychische Gesundheit entwickeln und erhalten. Das hessische Kultusministerium betont die Wichtigkeit dieser Ansätze zur Lösung von Schulpflichtverletzungen.