Schule schwänzen für früheren Ferienstart? Hessen warnt vor Bußgeldern
Hessen warnt vor Bußgeldern - Schule schwänzen für frühen Ferienstart?
Die letzten ein, zwei, drei Tage vor den Sommerferien die eigenen Kinder die Schule schwänzen lassen, um billigere Urlaubsflüge zu ergattern? Keine gute Idee! Denn es drohen Polizeikontrollen und Bußgelder.
Hessens Bildungsministerium in Wiesbaden teilt der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf die am Samstag (13.07.) beginnenden Sommerschulferien im Land mit: "Reisen der Eltern begründen nach der Rechtsprechung keinen Beurlaubungsanspruch und dies wird in den Schulen restriktiv überprüft."
Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Schulpflicht
"Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen im Zusammenhang mit Schulferien bis einschließlich fünf Fehltagen unmittelbar vor/nach den Schulferien ein Bußgeld/Pauschale in Höhe von mindestens 200 Euro vor", heißt es weiter vom Ministerium. Die Landesbehörde in Wiesbaden weiß nach eigener Auskunft "von Kontrollen der Polizei zum Beispiel an Flughäfen, ob die Schulpflicht eingehalten wird".
Schulverweis möglich
Ältere, nicht mehr schulpflichtige Mädchen und Jungen können nach den Angaben von ihrer weiterführenden Schule verwiesen werden, wenn sie während sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen mindestens sechs Tage unentschuldigt ihrer Bildungsstätte fernbleiben.
Ausnahmefälle für Beurlaubungen während der Schulzeit
Eine Beurlaubung in der Schulzeit kann es laut Ministerium "nur in besonders begründeten Ausnahmefällen" geben. Bei bis zu zwei Tagen vor oder nach den Ferien entscheidet das die Klassenlehrkraft, bei mehr Tagen die Schulleitung.
Gründe für Beurlaubungen
Beurlaubungen können dem Bildungsministerium zufolge etwa "bei gewichtigen beruflichen Anlässen" oder bei einem wichtigen familiären Ereignis wie Tod, Hochzeit oder der schweren Erkrankung eines Angehörigen gewährt werden.