Kampf gegen Schweinepest - Leinenpflicht für Hunde wird aufgehoben
Der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest in Hessen hat Erfolg. Deshalb hat das Landwirtschaftsministerium nun Lockerungen angekündigt. Unter anderem wird die Leinenpflicht für Hunde wieder aufgehoben.
In den kommenden Wochen würden außerdem in vielen Gebieten die Wildschweinjagd wieder zugelassen und die Forstwirtschaft erlaubt, erklärte Landwirtschaftsminister Jung.
Fester Zaun ermöglicht Lockerungen
Möglich wird das unter anderem durch den fortschreitenden Bau von festen Zäunen rund um die sogenannten Kerngebiete. Diese verhindern, dass Schwarzwild das Kerngebiet verlässt. Dort, wo die Zäune fertig sind, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Aufhebung des Jagdverbots. Teilweise ist dies bereits ab sofort möglich.
Kreise und Städte informieren
Die genauen Abmessungen der Gebiete, in denen die Lockerungen gelten, veröffentlichen die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils per Allgemeinverfügungen. Sobald die Jagd freigegeben ist, können auch die Einschränkungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen sowie die Leinenpflicht und das Wegegebot aufgehoben werden. Dabei bleiben die in der jeweiligen Kommune geltenden Regeln zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit unberührt.
Aufhebung der Sperrzone III
Eine weitere Erfolgsmeldung ist die Aufhebung der Sperrzone III: Die EU-Kommission hat dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III – und damit extrem strenge Auflagen für Schweinehalter – aufzuheben. Nun können diese ihre Schweine unter Auflagen wieder vermarkten.
Bereits im vergangenen November waren weite Teile der Sperrzone III aufgehoben worden, weitaus früher als regulär vorgesehen.