Bundesverfassungsgericht urteilt zu Solidaritätszuschlag
Nach jahrzehntelangem Streit - Karlsruhe urteilt zu Solidaritätszuschlag
Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (10.00 Uhr) sein Urteil zum Solidaritätszuschlag verkünden. Sechs FDP-Politiker hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe an Karlsruhe gewandt.
Sollte der Zweite Senat den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, hätte das wohl schwere Folgen für den Bundeshaushalt: Über den Soli fließen jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge in den Etat.
Soli zahlen zehn Prozent der Steuerpflichtigen
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Seit 2021 müssen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen, für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wird er seitdem nicht mehr fällig.
Gründe für Soli-Kritik
Die FDP-Beschwerdeführer meinen, der ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts II - eine Transferleistung des Bundes an die ostdeutschen Länder - verfassungswidrig geworden. Sie kritisieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen ungleich behandelt würden. (Az. 2 BvR 1505/20)