Frankfurter zieht vors BGH - Bambus-Hecke muss nicht gestutzt werden
Wie hoch darf eine Bambus-Hecke zwischen zwei Frankfurter Grundstücken sein? Diese Frage bleibt weiter ungeklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Hecken-Streit-Urteil gerade aufgehoben und den Fall ans Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen - wegen Verfahrensfehlern.
Das Gericht soll nachprüfen, ob die Hecke den gesetzlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück tatsächlich einhält.
Höhe kein Kriterium
In Frankfurt-Sachsenhausen ist die Bambus-Hecke sieben Meter hoch und muss erst mal nicht gestutzt werden. Der BGH hat jetzt entschieden, dass es für die Einordnung zur Hecke keine allgemeine Höhenbegrenzung gibt - wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Der beträgt 75 Zentimeter.
Strittige Bambus-Hecke
Die Eigentümerin freut sich über den ökologischen Sichtschutz, ihr Nachbar ärgert sich über die grüne Wand vor seinem Haus - und zieht vor Gericht.
Kläger in Frankfurt gescheitert
Der Kläger fordert von seiner Nachbarin, dass sie ihre Bambushecke auf drei Meter zurückschneidet und dafür sorgt, dass sie nicht wieder über diese Höhe hinauswächst. Am Oberlandesgericht Frankfurt hatte er damit zuletzt keinen Erfolg. Das Gericht argumentierte unter anderem, die Frau habe schließlich die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten. Der Mann legte Revision ein.
Gilt Bambus als Hecke?
In der mündlichen Verhandlung am BGH ging es im Februar auch um die grundsätzliche Frage: Gilt der Bambus überhaupt als Hecke? Denn Hecken sind im Hessischen Nachbarrecht gegenüber anderen Gewächsen privilegiert. Das Landesrecht schreibt für sie deutlich geringere Abstände zum Nachbargrundstück vor als zum Beispiel für Bäume oder Sträucher.
Wildwuchs?
Die Anwälte der beiden Seiten hatten in Karlsruhe unterschiedliche Auffassungen dazu, was eine Hecke ausmacht. Der Vertreter des Klägers argumentierte, eine Hecke müsse regelmäßig gepflegt und geschnitten werde. Ab einer bestimmten Höhe könne sie daher nicht mehr als Hecke durchgehen.
Oder Gartenbaukunst?
Die Anwältin der beklagten Nachbarin hielt dagegen: Es könne nicht sein, dass eine Hecke ihre Eigenschaft als solche verliere, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreite. Außerdem habe so eine Hecke ja auch viele Vorteile, betonte sie. Sie sei ein "lebendiges Element der Gartenbaukunst" und biete zum Beispiel Sicht- und Lärmschutz sowie einen ökologischen Wert.
Erdrückende Wirkung der Hecke
Für seinen Mandanten sei die Hecke erst einmal "eine grüne Wand", sagte der Klägeranwalt. "Wenn es regnet oder schneit, lasten die Niederschläge zusätzlich auf diesen Blättern, sodass sich diese Bambuspflanzen auf sein Grundstück hinüberneigen". Sie hätten für den Kläger "eine erdrückende Wirkung".