Chinesen wollen Firma kaufen - Bundesregierung will Übernahme verbieten
Die Bundesregierung will die geplante Übernahme einer deutschen Satellitenfirma durch ein chinesisches Unternehmen untersagen. Vorausgegangen war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Investitionsprüfung durch das Wirtschaftsministerium.
Das Kabinett billigte die Entscheidung, eine komplette Übernahme des Satellitenunternehmens Kleo Connect durch den chinesischen Mehrheitsaktionär Shanghai Spacecom Satellite Technology abzulehnen. Grund ist eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Zuerst hatte unter anderem das "Handelsblatt" darüber berichtet.
Habeck will bei chinesischen Übernahmen genauer hinschauen
Die Maßnahme passt zur Linie von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), bei chinesischen Übernahmen genauer hinzuschauen. Reinhard Houben, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, der Beschluss der Bundesregierung, die Übernahme von Kleo Connect durch die chinesische Holding zu untersagen, sei angesichts der geopolitischen Rahmenbedingungen folgerichtig.
Neue Chinastrategie als Hintergrund
"Bei der Satellitenkommunikation handelt es sich um einen empfindlichen Bereich von besonderem Sicherheitsinteresse für die Bundesrepublik Deutschland. Die Übernahme von Kleo Connect, gerade nach der Entscheidung des Unternehmens nicht auf chinesische Satelliten setzen zu wollen, wäre kein gutes Signal für die wirtschaftliche und technologische Souveränität Europas gewesen, sagte Houben. "Dies ist die erste Entscheidung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der neuen Chinastrategie."
Sicherheitsrisiko verhindern
Die Bundesregierung hatte im Juli eine neue Chinastrategie vorgelegt. Darin heißt es, Direktinvestitionen chinesischer Unternehmen im Ausland eröffneten Zugang zu Märkten und Technologien - daraus dürfe kein Risiko für die deutsche öffentliche Ordnung und Sicherheit erwachsen, zum Beispiel durch Abfluss sicherheitssensibler Technologien.
Bundesregierung kann Auflagen erteilen
Die Bundesregierung kann den Erwerb oder die Beteiligung an einer deutschen Firma durch einen Nicht-EU-Staat mit Auflagen versehen oder untersagen. Prüfmaßstab ist eine voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands.