22.09.2023, 08:59 Uhr
Änderung bei Energiepreisbremse - Strengere Regeln für Großverbraucher
Wegen gesunkener Gas- und Strompreise wird die Energiepreisbremse für größere Unternehmen stärker begrenzt als bisher.
Das hat der Bundestag beschlossen.
Höchstbetrag sinkt
Damit sinkt der Höchstbetrag, den der Staat maximal übernimmt, von 24 Cent je Kilowattstunde Strom auf nur noch 18 Cent. Bei Erdgas sinkt die Obergrenze von 8 auf 6 Cent je Kilowattstunde.
Anreiz für Industriekunden
Dadurch soll bei Industriekunden der Anreiz steigen, zu einem preisgünstigeren Energielieferanten zu wechseln. Die Preisbremse war zu Jahresbeginn eingeführt worden, um die finanzielle Belastung durch die drastisch gestiegenen Energiekosten zu dämpfen.
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