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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet

Gegen Apple, Meta und Alphabet - EU-Kommission eröffnet Verfahren

Ursula von der Leyen, die Präsidentin der EU-Kommission.
© dpa

Ursula von der Leyen, die Präsidentin der EU-Kommission. Die Kommission hat ein Verfahren gegen diverse Online-Riesen eröffnet.

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, die Google-Mutter Alphabet sowie Facebooks Mutterkonzern Meta.

Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen EU-Regeln verstoßen haben, wie die Kommission am Montag mitteilte.So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.

Gebühren im Visier

Außerdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen.

Neues Gesetz gilt seit Monatsbeginn

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus.

Es drohen saftige Strafen

Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

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