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Urteil zu Sonderangeboten: Aldi muss Rabatte anders kennzeichnen

Urteil zu Sonderangeboten - Werbung bei Aldi muss sich ändern

© dpa

Im Streit um irreführende Rabatte unterliegt Aldi Süd vor Gericht. (Symbolbild)

Die Kunden lieben sie: Rabatte. Ob für Obst, Kaffee, Süßwaren oder Milchprodukte: Bei ausgeschriebenen Preisreduzierungen von 20 Prozent und mehr greifen sie besonders gern zu. Auf welchen Preis müssen sich die Prozentangaben in der Werbung beziehen? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Landgericht Düsseldorf beschäftigt. 

In einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale entschied das Gericht, dass Rabatte auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müssen. Bisher bezog sich der Discounter, wie viele andere Händler, auf den letzten Verkaufspreis. 

Hintergrund der Klage gegen Aldi Süd

In dem konkreten Fall ging es unter anderem um Preiswerbung für Bananen, die von Aldi Süd für 1,29 pro Kilo angeboten worden waren. Angegeben war ein Rabatt von 23 Prozent. Der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage - ebenfalls 1,29 Euro - wurde in der Werbung im Kleingedruckten zwar genannt. Die Höhe des Rabatts bezog sich allerdings auf den letzten Verkaufspreis von 1,69 Euro.

Kritik der Verbraucherzentrale 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte diese Praxis, Verbraucher würden durch scheinbare Sonderangebote in die Irre geführt. Ein ähnlicher Fall betraf die Anpreisung von Ananas als "Preishighlight", obwohl der Preis kurz zuvor niedriger war.

Europäische Vorgaben beeinflussen Gerichtsurteil

Das Urteil des Landgerichts orientiert sich an einem vorherigen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH urteilte, dass Rabatten auf dem niedrigsten Preis innerhalb der letzten 30 Tage basieren müssen. Diese Entscheidung soll verhindern, dass Händler die Preise künstlich erhöhen, um größere Rabatte vorzutäuschen. Händler müssen damit klarere Preisstrategien entwickeln.

Folgen für den Handel

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den Einzelhandel haben. Der Handelsverband Deutschland sieht negative Auswirkungen für Händler und Kunden. Handelsrechtsexperten erwarten weniger Rabattaktionen und mögliche Preisanstiege. Allerdings könnten diese Maßnahmen auch für ehrlichere und transparentere Werbestrategien sorgen. Zu bedeutenden Einkaufstagen wie dem Black Friday könnten bestimmte Händler dennoch an alten Praktiken festhalten.

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