Nach Datenklau bei Facebook - BGH prüft Ansprüche von Nutzern
Es könnte ein Fall mit Signalwirkung sein: Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht es heute um einen riesen Datenklau bei Facebook.
Vor dreieinhalb Jahren hatten Unbekannte dort eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt: Sie griffen die Daten von über 500 Millionen Userinnen und Usern ab - darunter Klarnamen und Telefonnummern - und verbreiteten sie öffentlich im Internet. Das Gericht soll jetzt klären, ob den Betroffenen Schadenersatz zusteht, weil Facebook den massenhaften Datenklau möglicherweise mitverschuldet hat.
Viele Betroffene können auf Schadenersatz hoffen
Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten dafür ausreichen könnte. Dieser müsse nachgewiesen werden, jedoch nicht etwaige immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste, sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Sein Urteil will der BGH aber erst später sprechen. Es ist entscheidend für zahlreiche andere Verfahren an deutschen Gerichten.
Grundlegende Rechtsfragen klären
Der BGH hat sich eine neue Möglichkeit zunutze gemacht und einen Fall zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Der sechste Zivilsenat will hierbei grundlegende Rechtsfragen klären - etwa ob der Verlust der Kontrolle über die betroffenen Daten einen immateriellen Schaden begründet und wie dieser zu bemessen wäre. (Az. VI ZR 10/24)
Meta hält Klagen für unbegründet
Der Facebook-Konzern Meta ist nach Angaben einer Sprecherin überzeugt, die Klagen seien unbegründet. "Mehr als 6.000 Klagen wurden inzwischen von den deutschen Gerichten mit der Begründung abgewiesen, dass die Kläger keine berechtigten Ansprüche auf Haftung oder Schadenersatz haben", teilte sie vor der Verhandlung in Karlsruhe am Montag (14.00 Uhr) mit. Man begrüße die Gelegenheit, die eigenen Argumente dort vortragen zu können.