Datendiebstahl bei Facebook: BGH-Urteil stärkt Opfer
Daten-Klau bei Facebook - BGH-Urteil stärkt Opfer
Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen.
Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied.
Kein Nachweis über Missbrauch nötig
Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge.
Urteil entscheidend für Tausende Fälle
Der BGH hat zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die höchstrichterliche Klärung ist entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Schadensersatz dürfte nicht hoch ausfallen
Allerdings machte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, deutlich, dass der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust nicht allzu hoch ausfallen könne. Als Beispiel im konkreten Fall nannte Seiters 100 Euro. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt werden.
Daten-Leck im Jahr 2021
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem April 2021: Unbekannte hatten damals Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese hatten die Täter abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten.