Ökolabel irreführend: Toom, Deichmann, Coty, L’Oréal & Tchibo verklagt
DUH verklagt fünf Firmen - Irreführende Umweltversprechen im Visier
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat fünf große Firmen verklagt. Der Vorwurf: Sie würden Produkte als umweltfreundlich bezeichnen, ohne dies zu belegen.
Sie würden ihre Produkte ungerechtfertigt mit Ökolabels bewerben. Mit diesem Vorwurf zieht die Deutsche Umwelthilfe gegen fünf bekannte Firmen vor Gericht.
Die konkreten Vorwürfe
Dem Unternehmen Coty wird vorgeworfen, Sonnencreme ohne Belege als „ozeanfreundlich“ zu vermarkten. Tchibo und Deichmann wurden wegen unspezifischer Nachhaltigkeitsangaben bei Schuhen und Kleidung verklagt. Toom soll Laminat als umweltfreundlich bezeichnet und L’Oréal zweifelhafte Werbeaussage über sein "Nachhaltigkeits-Engagement" getroffen haben. Die DUH fordert mehr Transparenz und konkrete Belege für diese Umweltversprechen.
Die Reaktion der Firmen
Deichmann, Coty und Tchibo gaben an, bereits Anpassungen an der Werbung vorgenommen zu haben. Laut Coty Deutschland wurde die umstrittene Bezeichnung „ocean friendly“ bereits letztes Jahr abgeschafft. Zudem würden Studien das Label rechtfertigen, betonte die Sprecherin - ohne zu sagen, welche Studien sie meint. Deichmann habe laut eigener Angabe bereits eine Abmahnung erhalten und entsprechend Änderungen vorgenommen. Tchibo sieht die Klage als rein formellen Schritt, da man bereits auf eine Abmahnung reagiert habe. L’Oréal und Toom äußerten sich noch nicht zu den Vorwürfen. Sie hätten bisher noch keine offizielle Klage erhalten.
Hintergrund der DUH-Kampagne
Die DUH hat in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen irreführende Umweltwerbung erfolgreich geklagt. Das ist Teil ihrer groß angelegten Kampagne gegen Greenwashing. Seit Dezember 2024 hat die Organisation 19 Verfahren gegen ähnliche Vorwürfe eingeleitet. Weitere seien bereits geplant.

