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Wenn mich der Arzt krank schreibt, muss ich dann eigentlich zu Hause bleiben? Also grundsätzlich ist es so, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass der Mitarbeiter selber seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, respektive die Ausübung der Tätigkeit zu einer Verschlimmerung seiner Erkrankung führen würde. Deswegen ist erstmal der Mitarbeiter berechtigt, zu Hause zu bleiben. Es kann natürlich aber auch sein, dass der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, wo die Krankheitsprognose relativ langfristig ausgelegt ist und der Mitarbeiter merkt im Laufe der Zeit, er ist eigentlich wieder genesen, er ist gesund. Dann hat der Mitarbeiter das Recht, wenn er gesund ist, zurück zum Arbeitsplatz zu kehren. Er ist sogar verpflichtet zurückzukehren, weil seine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist. Ah, okay. Das muss er aber dann selber einschätzen im Zweifelsfall. Irgendwelche versicherungsrelevanten Dinge können dann nicht passieren. Also wenn er sich dann trotzdem krank zur Arbeit schleppt und es wird schlimmer und er hat eine Lungenentzündung? Also wenn er sich selbst mit Krankheit zur Arbeit schleppt, der Genesungsprozess wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen, seine Krankheit verschlimmert sich, dann kann es natürlich schon sein, wenn der Mitarbeiter während der Arbeit aufgrund seiner Krankheit einen Arbeitsunfall erleidet, dass dann sich die Frage der Haftung stellt und wer für den Arbeitsunfall aufkommt. Also kurzum, es ist besser, wenn man krank geschrieben ist und sich krank fühlt, zu Hause zu bleiben? Das ist immer das Vernünftigste, dass man, wenn man krank ist, sich auskuriert, damit man seine Arbeitsfähigkeit erstens schnell wieder erlangt und auch während der Erkrankung seine Kollegen im Zweifel nicht mit seiner Krankheit ansteckt. Könnte sein, dass das der Chef gut erkennt? Darf der mich nach Hause schicken, wenn ich trotzdem krank ins Büro komme? Also wenn der Chef Anhaltspunkte hat, dass der Mitarbeiter tatsächlich krank ist und von dem Mitarbeiter auch eine Gefährdung für Kollegen ausgeht, weil er eine ansteckende Erkrankung hat und damit das Risiko besteht, dass andere Mitarbeiter von der Erkrankung infiziert werden, dann ist der Chef aus Gründen der Fürsorgepflicht für den betroffenen Krankenmitarbeiter, aber auch für die Kollegen verpflichtet zu sagen, lieber Mitarbeiter, du bist krank, geh nach Hause, kurier dich aus und steck uns nicht an. Also er muss den Mitarbeiter sogar aus Gründen der Fürsorgepflicht nach Hause schicken, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass von den Mitarbeitern eine Gefährdung für sich selbst und für seine Kollegen ausgeht. Apropos Fürsorgepflicht, alle husten und schniefen um mich rum, ich fühle mich total gut. Muss ich das dann aushalten oder kann ich darauf bestehen, dass ich ein separates Arbeitszimmer bekomme? Das ist bei uns Juristen immer wieder eine klassische Frage des Einzelfalls, wie man das betrachten muss. Wenn man natürlich Anhaltspunkte hat, dass ein Kollege eine richtig latent ansteckende Krankheit hat, also zum Beispiel Masern, Windpocken, Wumms, es besteht eine eklatante Gefahr, dass ich mich davon anstecken kann, dann kann ich schon verlangen, dass entweder der betroffene Mitarbeiter nach Hause geschickt wird oder der Mitarbeiter respektive ich selber ein Büro bekomme, wo ich von den Mitarbeitern absentiert bin. Allerdings habe ich diesen Anspruch nicht zwingend, wenn mein Kollege eine Erkältung mit ins Büro bringt. Das ist dann einfach ein sozial adäquates Risiko, dass ich mich da im Zweifel anstecken kann. Das muss ich dann aber hinnehmen. Okay. Ich wache morgens mit erhöhter Temperatur, Halsweh, Schnupfen, die typischen Symptome auf. Wie schnell muss ich mir eine Krankmeldung vom Arzt holen, beziehungsweise kann ich einfach zu Hause bleiben am Sonntag? Also man muss erst mal unterscheiden zwischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die ich vom Arzt bekomme und Krankmeldung. Das erste ist, was völlig unstreitig ist, wenn ich mich krank fühle und ich weiß, ich gehe heute oder respektive wenn die Krankheit am Sonntag auftritt, am Montag nicht ins Büro, dann habe ich mich unverzüglich bei meinem Arbeitgeber krank zu melden, damit der Arbeitgeber disponieren kann und weiß, ich falle aus, ich kann die Arbeit auf Kollegen verteilen, kann schauen, wie ich den Ausfall als Arbeitgeber des Mitarbeiters kompensieren kann. Diese Krankmeldung hat eben sofort zu erfolgen, wenn ich wirklich weiß, ich kann heute nicht kommen. Das kann per Mail, per Telefon passieren. Entscheidend ist, dass einfach die Information den Arbeitgeber erreicht. Das ist mal Punkt 1. Eine Pflicht zum Arzt zu gehen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mir zu holen, die gibt es gesetzlich erst am vierten Tag der Erkrankung. Also wenn ich drei Tage lang krank war, dann sagt das Gesetz so, am darauf folgenden Tag muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes beiholen und dem Arbeitgeber vorlegen. Also am vierten Tag besteht gesetzlich die Pflicht, die AU-Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber selber ist allerdings berechtigt, durch Weisung oder durch vertragliche Regelungen auch zu verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher, zum Beispiel bereits am ersten Tag der Erkrankung, vorgelegt werden soll. Okay, also das ist Verhandlungssache sozusagen. Das ist die Entscheidung vom Arbeitgeber, ob er das bereits am ersten Tag sehen möchte oder ob er sich auf die gesetzlichen Vorgaben beschränkt, dass es erst am vierten Tag vorgelegt werden muss. So, jetzt haben wir den Fall. Ich bin krankgeschrieben. Die Firma weiß das und ich habe auch meine Krankmeldung, alles habe ich dahin geschickt. Also die bürokratischen Sachen sind passiert. Muss ich jetzt ganz streng das Bett hüten? Darf ich überhaupt nicht vor die Tür? Das hängt immer von der jeweiligen Krankheit ab. Der Grundsatz ist, ich darf alles das nicht machen, was meinen Genesungsprozess beeinträchtigen kann. Das heißt, wenn ich eine Grippe habe, kann ich natürlich nicht auf die Skipiste gehen, weil im Zweifel Wintersport bei einer schweren Grippe dazu führt, dass mein Krankheitszustand sich verschlimmert. Das ist erstmal ein No-Go. Wenn ich allerdings beispielsweise eine psychische Erkrankung habe, da ist zum Beispiel eine Aktivität draußen an der frischen Luft durchaus genesungsfördernd, da muss ich als Beispiel nicht das Bett hüten, sondern kann mich draußen frei bewegen. Also man stellt immer darauf ab, was ist die Krankheitsursache und kann die Aktivität, die ich unternehmen möchte, meinen Genesungsprozess beeinträchtigen oder nicht. Jetzt lebe ich allein und muss mich ja irgendwie, also ich brauche ja mal was aus der Apotheke oder aus dem Supermarkt, das darf ich aber schon, oder? Das dürfen Sie natürlich schon, weil Sie natürlich in irgendeiner Form auch sicherstellen müssen, dass Sie eine medizinische Grundversorgung bekommen, sprich Medikamente sich aus der Apotheke holen. Sie müssen natürlich auch tägliche Gänge zum Supermarkt unternehmen können, wo Sie sich mit Lebensmitteln etc. eindecken können. Das sind immer Aktivitäten, die natürlich sozial adäquat sind und die Sie natürlich für die Befriedigung der täglichen Bedürfnisse unternehmen müssen. Und das hängt nicht davon, welche Erkrankung Sie haben. Wo ist die Grenze? Ich gehe mit dem Hund Gassi. Mit dem Hund Gassi gehen, auch wieder eine Frage des Einzelfalls, wenn Sie eine Grippe haben und im Haus wohnen mehrere Familienangehörige, dann kann man natürlich verlangen, dass ein Familienangehöriger mit dem Hund rausgeht. Wenn Sie aber zum Beispiel allein stehen sind, alleine leben, dann wird man sicherlich auch Ihnen zugestehen können, dass Sie bei einer Erkrankung, die eigentlich zum Betthüten führt, dass Sie da zumindest täglich ein paar Minuten rausgehen können, um dem Hund den nötigen Auslauf zu geben. Also auch hier eine Frage der Einzelfallbedachtung. Okay. Ich melde mich krank, habe aber in den nächsten Tagen eine Flugreise gebucht. Darf ich die antreten? Hängt auch wieder davon ab, was Sie für eine Erkrankung haben. Wenn Sie eine psychische Beeinträchtigung haben, dann kann eine Flugreise, auch eine Urlaubsreise, die in den Süden geht, Ihnen eine andere Atmosphäre liefert, sicherlich zur Genesung beitragen. Wenn Sie allerdings so erkrankt sind, dass Sie das Bett hüten müssen, dann... Bleiben wir mal bei der Grippe. Bleiben wir mal jetzt bei diesen grippalen Infekten, die wir im Moment haben. Dann müssen Sie im Grunde genommen die Flugreise studieren, weil eine Flugreise führt grundsätzlich nicht zu einer Genesung, wenn Sie eine Grippe haben, fördert nicht den Genesungsprozess. Dann müssen Sie eigentlich zu Hause bleiben und das Bett hüten. Aber wenn ich mir Urlaub genommen habe und will wegfahren? Naja, der Punkt ist, wenn Sie krank sind, das ist ein spannendes Thema, dann ist im Grunde genommen der Urlaub, geht dann salopp gesprochen, flöten. Weil wenn Sie das Bett hüten müssen, dann können Sie parallel keinen Urlaub nehmen. Sprich, bei der Krankmeldung muss der Arbeitgeber entsprechend Sie bei dem Urlaubsplan austragen, muss Ihnen die Urlaubstage wieder gutschreiben. Weil Urlaub heißt, wirklich Urlaub zu machen. Urlaub können Sie nicht machen, wenn Sie erkrankt sind und quasi nicht die Zeit genießen können. Deswegen schließen sich Krankheit und Urlaub regelmäßig aus. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, wenn ich den Urlaub nicht in Anspruch nehme und der Arbeitgeber mir die Urlaubstage gutschreibt, dann kann ich natürlich nicht die Rosinentheorie wählen und kann sagen, die Urlaubstage sind mir gutgeschrieben, ich hüte aber dennoch nicht das Bett, sondern fliege in den Urlaub und genieße die Zeit im Rahmen der gebuchten Urlaubsreise. Das geht dann nicht. Ja, da geht es dann los, dann habe ich ja Ausfälle und Storno und was weiß ich, muss ich selber tragen. Das ist das Risiko, was der Arbeitnehmer selbst zu tragen hat, weil eine Urlaubsreise ist Privatvergnügen und wenn Sie da keine Reiserücktrittsversicherung haben, dann müssen Sie im Zweifel eben auch für die Kosten selber aufkommen, die dazu führen, dass Sie die Urlaubsreise nicht antreten können.