Tipps zum Schutz vor Betrügern - Falsche Zensus-Befrager im Wetteraukreis
Achtung, neue Betrugsmasche im Wetteraukreis: Dort geben sich neuerdings Unbekannte als Zensus-Interviewer aus. Die Betrüger versuchen als falsche Mitarbeiter der großen Volkszählung an sensible Daten zu kommen.
Der Zensus läuft seit dem 15. Mai. Dabei werden mehr als zehn Millionen zufällig ausgewählte Personen persönlich befragt. Trittbrettfahrer geben sich nun als Erhebungsbeauftragte aus, um so Zugang zu den Wohnungen oder Daten zu erhalten. „Wir als Wetteraukreis möchten deshalb die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, wie sie sich schützen können und woran sie einen Erhebungsbeauftragten erkennen“, erklärt Landrat Jan Weckler.
Termin finden nur mit vorheriger Ankündigung statt
Ist man unter den ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, erhält man eine Terminankündigung per Post mit den Kontaktdaten eines Interviewers. Im Wetteraukreis sind hierfür rund 180 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Beim Termin an der Haustür haben diese einen entsprechenden Erhebungsausweis dabei. Dieser ist gesiegelt und in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Wenn die Interviewer nicht explizit darum gebeten werden, betreten sie bei den Befragungen die Wohnung der jeweiligen befragten Person nicht. Nach zehn bis fünfzehn Minuten ist die Befragung beendet.
Keine Fragen zu sensiblen Daten
Der Fragebogen umfasst insgesamt zwölf Fragen, inklusive Stammdaten, also Name, Vorname und Geburtsdatum. Es wird zusätzlich kurz die Wohnungssituation vor Ort abgefragt. Die Erhebungsauftragten fragen keine Bankdaten, Kreditkartennummern, persönlichen Passwörter oder sonstige Benutzerdaten ab. Auch Sozialversicherungsnummern, E-Mail Adresse oder sonstige private Daten werden nicht abgefragt.
Auch Pass muss nicht vorgezeigt werden
„Geben Sie daher keine Angaben zur Bankverbindung, Einkommen oder Urlaubsplanung heraus. Sie müssen zudem keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und Sie leisten bei der Befragung keinerlei Unterschriften. Auch wenn Ihnen Belohnungen, Reisegutscheine, Gewinnspiele oder ähnliches angeboten wird, ist dies nicht Teil der Befragung und es handelt sich mit hoher wahrscheinlich um Trickbetrüger“, warnt Landrat Jan Weckler.
Nicht jeder muss beim Zensus teilnehmen
Für den Zensus muss nicht jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, die stichprobenartig erhobenen Daten werden hochgerechnet. Wer von der offiziellen Erhebungsstelle zur Teilnahme gebeten wird, ist verpflichtet an der Umfrage teilzunehmen. Die Daten werden benötigt, um gegebenenfalls zukünftige Infrastruktur-Projekte zu planen.