Wegen Eritrea-Festival: Gießen richtet Waffenverbotszone ein
Wegen Eritrea-Festival - Gießen richtet Waffenverbotszone ein
Die Stadt Gießen richtet am Wochenende eine temporäre Waffenverbotszone ein: Hintergrund sind befürchtete Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem Eritrea-Festival in den Messehallen.
Laut Verordnung gilt die Regelung vom 6. bis 9. Juli. Die Landrätin als Kreisordnungsbehörde hat die Verordnung erlassen, auf Anregung und nach einer Lageeinschätzung der Polizei sowie in Abstimmung mit der Stadt Gießen.
Polizei befürchtet Gewaltpotential
Die Veranstaltung in der Gießener Messe war durch die Stadt zunächst untersagt worden, wie auch HIT RADIO FFH berichtet hat. Mittlerweile wurde das Verbot vom Verwaltungsgericht gekippt. Die Polizei rechnet damit, dass gewaltbereite Menschen sich im Bereich des Festival-Geländes aufhalten könnten. Im vergangenen Jahr war es rund um das Eritrea-Festival zu erheblichen Ausschreitungen mit Verletzten gekommen. Daher werde man an diesem Wochenende mit mehreren hundert Einsatzkräften verschiedener Polizeistationen in Gießen vor Ort sein.
Waffenverbotszone im Anlagenring, am Bahnhof und der Messe
Außerdem gibt es aus diesem Grund von Donnerstag (6. Juli) bis einschließlich Sonntag (9. Juli) die temporäre Waffenverbotszone in zentralen Bereichen der Stadt. Diese Zone umfasst im Wesentlichen den Bereich innerhalb des Anlagenrings, den Bahnhof und das gesamte umliegende Gebiet sowie die Messe und angrenzende Bereiche der Weststadt. Der genaue Geltungsbereich kann auf der Seite des Landkreises nachgelesen werden. An einigen Stellen in der City werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Keine Waffen, Messer und Schlagstöcke
Wer innerhalb dieser Zone unterwegs ist, darf weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände dabei haben – dazu zählen auch Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter oder Schlagstöcke. Die Polizei wird das Waffenverbot kontrollieren. Wer innerhalb der Zone einen verbotenen Gegenstand mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Veranstalter bekommt Recht vom Gericht
Der Veranstalter des Eritrea-Festivals setzte sich gegen das städtische Verbot der Veranstaltung zur Wehr. Beim Verwaltungsgericht Gießen war ein entsprechender Eilantrag eingegangen, dem das Gericht mittlerweile stattgegeben hat. Das Gießener Ordnungsamt hatte zuvor das Verbot der Veranstaltung mit einem unzureichenden Sicherheitskonzept begründet, das nicht genüge, um drohende Gefahren insbesondere für die Besucher des Festivals, aber auch für die Allgemeinheit abzuwenden.
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