Eritrea-Festival Gießen darf stattfinden: Stadt zieht vor den VGH
Stadt Gießen zieht vor den VGH - Eritrea-Festival Gießen darf stattfinden
Beim umstrittenen Eritrea-Festival in Gießen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gestern hatte das Gießener Verwaltungsgericht entschieden, dass die Veranstaltung am Wochenende doch stattfinden darf. Nun zieht die Stadt Gießen vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Kurz vor Beginn des Eritrea-Festivals am Wochenende (7.-9. Juli) in Gießen gab es am Mittwoch eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht: Das Eritrea-Festival darf stattfinden. Das will die Stadt Gießen noch im letzten Moment kippen. Das Gießener Ordnungsamt hatte die Veranstaltung ursprünglich verboten und will daran auch weiterhin festhalten, heißt es in einem Statement am Mittwochabend. Der Rechtsstreit um das Eritrea-Festival geht damit in die nächste Instanz.
Rechtsstreit geht in die nächste Instanz
Die Stadt Gießen zeigte sich nach dem Gerichtsbeschluss am Mittwoch enttäuscht, man sei "unzufrieden mit den Beschlüssen". Die Ordnungsbehörde hatte das ursprüngliche Verbot mit einem unzureichenden Sicherheitskonzept begründet, das nicht genüge, um drohende Gefahren insbesondere für die Besucher des Festivals, aber auch für die Allgemeinheit abzuwenden. Im vergangenen Jahr war es im Zusammenhang mit dem Festival durch Gegner des eritreischen Regimes zu Ausschreitungen mit Verletzten gekommen.
Veranstalter hatte sich zur Wehr gesetzt
Der Veranstalter hatte sich gegen das Verbot mit einem Eilantrag zur Wehr gesetzt. "Das für kommendes Wochenende geplante Festival darf nach aktuellem Stand entgegen dem städtischen Verbot stattfinden", lautete die Entscheidung vom Verwaltungsgericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die Stadt Gießen noch dagegen vorgehen kann und das nun auch tut.
Befürchtete Krawalle sind nicht Schuld des Veranstalters
Die Stadt hatte ihre Entscheidungen im Wesentlichen mit den zunehmenden Aufrufen gegen die geplante Veranstaltung in sozialen Medien und der zu erwartenden Gewaltbereitschaft von Gegnern der Veranstaltung begründet. Es gebe Hinweise, dass auch in diesem Jahr wieder gewaltbereite Menschen nach Gießen kämen. Doch dafür könne der Veranstalter nichts, sagt das Gericht. "Bei den befürchteten Ausschreitungen handele es sich um außerhalb des Einflussbereichs des Antragstellers liegende Vorgänge." Außerdem gebe es seitens der Stadt Möglichkeiten der Stadt, möglichen Sicherheitslücken zu begegnen, die nicht gleich ein Verbot der Veranstaltung bedeuten, heißt es weiter.
Polizei wappnet sich für Großlage
Unterdessen bereitet sich die Polizei auf eine Großlage vor. Ein Sprecher sagte uns heute Morgen, dass man mit mehreren hundert Einsatzkräften am Wochenende in Gießen sei, unabhängig davon, ob das Festival stattfindet oder nicht. Der Landkreis hat für das Wochenende eine temporäre Waffenverbotszone für bestimmte Bereiche der Stadt eingerichtet.