Tote 14-Jährige in der Wetterau - Bewährungshelfer sagt im Fall Ayleen aus
Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Ayleen soll bereits früher während einer Bewährungszeit und unter Führungsaufsicht wiederholt gegen Auflagen verstoßen und auch Straftaten begangen haben.
Der Mann habe sich "dadurch ausgezeichnet, dass er sich an keine Regeln hielt", sagte ein früherer Bewährungshelfer des heute 30-Jährigen am Montag als Zeuge vor dem Gießener Landgericht. "Die Bewährung verlief einigermaßen holprig." Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung zur Last.
Versuchte Vergewaltigung und Mord
Der Angeklagte soll Ayleen am 21. Juli vergangenen Jahres mit seinem Auto in ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg abgeholt und sie in ein rund 300 Kilometer entferntes Waldgebiet nahe Langgöns in Hessen gebracht haben. Er und die Schülerin sollen sich über Chats in sozialen Netzwerken und ein Online-Spiel gekannt haben. Laut Anklage soll der Mann versucht haben, die Schülerin zu vergewaltigen und sie schließlich erwürgt haben. Ihre Leiche soll er dann mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell im hessischen Wetteraukreis gebracht und versenkt haben.
Mit 14 Jahren bereits das erste Mal verurteilt
Bereits als 14-Jähriger war der Mann wegen einer versuchten Vergewaltigung und versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt und für mehrere Jahre in einer Psychiatrie untergebracht worden. Bis Anfang 2022 stand er unter Führungsaufsicht. Während seiner Zuständigkeit als Bewährungshelfer habe der Mann immer wieder Termine nicht eingehalten und Ausreden dafür vorgebracht, sagte der Zeuge. Auch zu Auseinandersetzung mit Handgreiflichkeiten sowie zu zwei Fällen sexueller Belästigung soll es gekommen sein. Zudem habe es seines Wissens bereits im Grundschulalter Übergriffe gegen Mitschülerinnen gegeben.
Angeklagter provokativ und überheblich
Den Angeklagten habe er als "dummdreist", provokativ und überheblich erlebt, so der Zeuge. Er sei davon überzeugt gewesen, ihm könne keiner was. Ein Depotmedikament, das triebdämpfend wirken sollte, sei aufgrund einer beginnenden Osteoporose abgesetzt worden.
Zerrüttete Familienverhältnisse schildert die Schwester
Eine Schwester des Angeklagten berichtete als Zeugin unter anderem von einem Vorfall im Jahr 2018. An dem Tag habe sie eine halbe Flasche Wodka getrunken. Ihr Bruder sei zu ihr gekommen und habe unter anderem versucht, ihr zwischen die Beine zu fassen. Sie habe ihm klar gemacht, dass sie das nicht wolle, und sei aus dem Zimmer gegangen. Insgesamt beschrieb die Schwester die Familienverhältnisse als "ein bisschen zerrüttet".
Angeklagter schuldunfähig?
Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. Dann soll ein psychiatrischer Gutachter zu Wort kommen, der sich mit der Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten befasst haben dürfte.
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