Gutachten zu Gasleck in Hadamar - "Verkettung unglücklicher Umstände"
5 Tage konnten im Februar hunderte Menschen in Hadamar nicht in ihre Häuser - nach einem Leck in einem nahelegenen Propangas-Lager in Niederzeuheim. Jetzt legt das Regierungspräsidium Gießen ein Gutachten zu dem Störfall vor.
Danach sei der Störfall eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen, laut Gutachten ein sogenannter "Dennoch-Störfall."
Monteur trifft keine Schuld
Losgegangen sei das Ganze bei Wartungsarbeiten, doch den Monteur treffe keine Schuld, so das Regierungspräsidium in seinem nun veröffentlichten Gutachten. Insgesamt seien 174 Tonnen Propangas ausgetreten, der komplette Inhalt von drei Tanks. Das Regierungspräsidium kündigt an, dass die Lager-Betreiberin in Niederzeuzheim nun weitere Sicherheitsauflagen bekomme und kündigt auch entsprechende Prüfungen an. Danach könne die Firma aber auf einen Weiterbetrieb hoffen. Bei dem Störfall im Februar war in der Sperrzone auch ein komplettes Haus explodiert.
Fünf Tage lang Ausnahmezustand
In dem Gutachten heißt es, dass fünf Tage lang Hunderte Einsatzkräfte der Feuerwehren und der Verwaltungsstab der Stadt Hadamar ab 26. Februar gefordert gewesen seien. Vormittags gegen 10:50 Uhr habe es bei Wartungsarbeiten in einem Propangas-Umschlag- und Verteillager im Ortsteil Niederzeuzheim einen Störfall gegeben. Dabei seien bis zu 174 Tonnen Propangas und damit der gesamte Inhalt eines der drei Lagerbehälter ins Freie gelangt.
Gasaustritt konnte zunächst nicht gestoppt werden
Der Austritt habe trotz aller Bemühungen der Gefahrenabwehrkräfte zunächst nicht gestoppt werden können. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen habe als störfall- und arbeitsschutzrechtliche Überwachungsbehörde noch während der laufenden Gefahrenabwehrmaßnahmen die Fortführung des Betriebs untersagt und eine sicherheitstechnische Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen angeordnet. Dessen Aufgabe sollte es insbesondere sein, die Ursachen des Störfalls zu ermitteln.
Hersteller und Monteur befragt
Um die Ursache zu ermitteln, habe es mehrere Ortstermine und die innere Begehung des havarierten Tanks gegeben. Der sei dann auch demontiert und untersucht worden. Außerdem sei der Monteur und die Hersteller einzelner Bauteile befragt worden.
Firma muss neues Sicherheitskonzept vorlegen
Das Regierungspräsidium Gießen schreibt: "Im Ergebnis hat der Störfall nichts mit dem regelhaften Betrieb des Umschlag- und Verteillagers zu tun, sondern steht im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten an einem Anlagenteil, das im Normalbetrieb nicht verwendet wird. Zur Verhinderung von Störfällen existieren in technischen Anlagen, wie hier dem Propangaslager, grundsätzlich mehrere Schutzbarrieren." Störfälle würden auftreten, wenn nicht nur eine, sondern alle Schutzbarrieren gleichzeitig versagten.
Alle Schutzmaßnahmen versagten
Weiter heißt es in dem Gutachten: "So war ...ein Kugelhahn, undicht und innerlich beschädigt,.... Der Defekt dieses Bauteils hat wiederum die zweite technische Schutzbarriere, eine automatische Schnellschlusseinrichtung, unwirksam gemacht. Hinzu kam, dass die Stellung des Kugelhahns falsch gekennzeichnet war und der Kugelhahn damit geöffnet, statt geschlossen wurde. Eine nicht vorhersehbare Verstopfung im anschließenden Rohrleitungsabschnitt hat schließlich bei der Überprüfung die Drucklosigkeit des zu wartenden Bauteils angezeigt und dadurch die letzte (organisatorische) Schutzbarriere wirkungslos werden lassen. Damit waren alle Schutzbarrieren offen und es konnte zu dem Störfall kommen."
Betreiberin kann auf Weiterbetrieb hoffen
Das Regierungspräsidium teilt mit, dass die Betreiberin des Propangaslagers ein Gesamtkonzept zur sicheren Wiederinbetriebnahme und zum zukünftigen sicheren Betrieb vorlegen wird. Dies umfasst neben der Aktualisierung des Sicherheitsberichts und der Durchführung externer Prüfungen auch eine neue Gefahrenanalyse unter Berücksichtigung der bei der Aufarbeitung des Störfalls gewonnenen Erkenntnisse. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wird das RP Gießen abschließend eine Vor-Ort-Besichtigung durchführen und die Umsetzung der Maßnahmen überprüfen. Erst danach ist eine Aufhebung der Untersagung des Betriebs möglich.