Gießener Verkehrsversuch - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung ein
Keine Straftat, kein Untreuevorsatz: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen rund um den Gießener Verkehrsversuch eingestellt. Der gescheiterte Plan war, den zentralen Anlagenring auf Einbahn-Straßen-Fahrweise umzustellen.
Es gäbe keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat. Bürgermeister Alexander Wright sei kein Untreuevorsatz nachzuweisen, teilt Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger mit.
Umfangreiche Untersuchungen abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Gießener Verkehrsversuch" eingestellt. Die Untersuchungen seien umfangreich gewesen, so die Staatsanwaltschaft, unter anderem seien auch städtische Unterlagen und Speichermedien beschlagnahmt und zahlreiche Zeugen befragt worden.
Gießener Verkehrsversuch
Beim Gießener Verkehrsversuch sollte - wie FFH berichtete - der zentrale Anlagenring auf Einbahn-Straßen-Fahrweise umgestellt werden und nur noch halbseitig befahrbar sein. Die Gegenrichtung sollte dem Rad- und Busverkehr zugeschlagen werden. Während des Umbaus lehnten Gerichte den Verkehrsversuch als nichts rechtskonform ab. Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung und Ablehnung durch das Kasseler Verwaltungsgerichtshofes ließ Bürgermeister Alexander Wright den Umbau aber fortsetzen. Danach erfolgte der angeordnete Rückbau. Insgesamt entstanden schätzungsweise Kosten in Höhe von einer Million Euro. Derzeit läuft der Verkehr auf dem Gießener Anlagenring in beide Richtungen. Die Stadt bemüht sich um die Einrichtung von Radstreifen.
Kein Straftatverdacht festgestellt
Im Zuge der Ermittlungen habe kein hinreichender Verdacht auf eine Straftat festgestellt werden können. "Besonders der Nachweis eines Vorsatzes zur Untreue, also die bewusste Schädigung des Stadtvermögens, war nicht zu erbringen". Die Untersuchungen ergaben, dass Bürgermeister Alexander Wright nach einer gerichtlichen Entscheidung im Juli 2023 weiterhin glaubte, die Verwaltungsgerichte könnten das Projekt noch als rechtskonform bestätigen. Dies basierte auf juristischem Rat, so dass kein untätiges Verhalten nachgewiesen werden konnte.
Keine Verantwortung des Oberbürgermeisters
Gießens Oberbürgermeister Thilo Becher sei für den Verkehrsversuch nicht verantwortlich gewesen und deshalb strafrechtlich nicht in Betracht zu ziehen.
Funktion der Staatsanwaltschaft
Allerdings weist die Staatsanwaltschaft daraufhin, dass sie mit ihren Ermittlungen, Verwaltungshandeln nicht auf Rechtmäßigkeit überprüfe, sondern lediglich auf strafrechtlich relevantes verhalten. Hierfür fehlten im vorliegenden Fall die Beweise.
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