"Mord ohne Leiche"-Urteil - Lebenslang für beide Angeklagten
Urteil vor Gießener Landgericht: Im Prozess um einen Mord ohne Leiche sind die beiden Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Aus Sicht der Richterin ist auszuschließen, dass einer der beiden Angeklagten im Alter von 48 und 44 Jahre alleine gehandelt habe. Die Verurteilten sollen den Hanauer Daniel M. entführt und bereits kurz darauf getötet haben. Motive und Ablauf der Tat versuchte die Kammer in einem Mammutprozess über vier Jahre aufzuklären.
"Heimtückisch und vorsätzlich"
Schon vor der eigentlichen Tat hätten die Angeklagten das Entführungsszenario immer wieder mit der Tötung des Opfers in Verbindung gebracht. Für den Tötungsvorsatz spreche auch das Mitführen einer Waffe mit Schalldämpfer, so die Vorsitzende. Die während des umfangreichen Prozesses festgestellten Details der Tatbegehung wären "als Film ihr Geld wert gewesen". Dabei sei das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht.
Leiche und Tatwaffe bis heute nicht gefunden
Die beiden Männer sollen Daniel M. im November 2016 entführt haben, sie gaben vor mit ihm eine Immobilie besichtigen zu wollen. Das Opfer hätten sie so "in eine Falle gelockt", sagte die Vorsitzende. Motiv sei möglicherweise gewesen, Lösegeld zu erpressen, möglicherweise aber auch, für künftige ähnliche Taten zu "üben". In Hungen im Landkreis Gießen sollen die Angeklagten den Mann mit Schüssen aus einer Pistole getötet und die Leiche später fortgeschafft haben.
Ermittlungen sogar bis zum Starnberger See
Trotz aufwendiger Ermittlungen, die auch während des Prozesses fortgesetzt wurden und bis an den Starnberger See in Bayern führten, wurden bis heute weder die Leiche des 39-jährigen Opfers noch die Tatwaffe gefunden. Die Leiche des Opfers soll zerstückelt und die sterblichen Überreste sollen unter anderem im Wald vergraben worden sein.
Täter bezichtigten sich gegenseitig
Im Prozess bezichtigen sich die Anklagen gegenseitig der Tat und der Abgabe der tödlichen Schüsse. Mit einer Dauer von fast vier Jahren und fast 130 Verhandlungstagen war die Hauptverhandlung laut Gerichtssprecher das längste Strafverfahren in der jüngeren Geschichte des Landgerichts Gießen. Neben rund 70 Zeugen wurden auch 7 Sachverständige befragt.
Lebenslange Haft aber keine "besondere Schwere der Schuld"
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für die beiden Angeklagten sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wegen gemeinschaftlichen, heimtückischen Mordes für das Duo gefordert. Für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sah das Gericht jedoch keine ausreichende Begründung, wie die Vorsitzende sagte. Dagegen hatten die Verteidiger beider Angeklagter auf Freispruch vom Vorwurf des gemeinschaftlich begangenen Mordes für ihre Mandanten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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