Windpark Reinhardswald - Rodung kann teilweise weitergehen
Die Arbeiten im Windpark Reinhardswald können teilweise fortgesetzt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.
Gutachter haben das gesamte Gelände unter die Lupe genommen und festgestellt: An sieben Standorten für Windräder wohnt keine Haselmaus mehr in Baumstümpfen und Wurzeln. Deswegen dürfen die jetzt ausgebuddelt werden.
Baustopp für weitere 11 Anlagen bleibt
Für die restlichen 11 Anlagenstandorte bleibt es dagegen laut Gericht beim Baustopp. Dieser gilt bis zum Ende des Winterschlafs der Haselmaus im Mai. Laut Gutachten muss der Windpark-Betreiber dort noch mehr dafür tun, dass die streng geschützte Haselmaus in die Nachbarschaft umzieht.
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