Amokfahrt in Volkmarsen - Erneuter Strafprozess in Kassel
Mehr als vier Jahre nach der Amokfahrt von Volkmarsen (Waldeck-Frankenberg) wird der Strafprozess nach einer Revision des Täters vor dem Landgericht Kassel seit Montag teilweise neu aufgerollt.
Der zur Tatzeit 29-jährige Mann war am 24. Februar 2020 mit seinem Auto vorsätzlich in den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen gefahren. Dabei verletzte er fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer. Ende 2021 verurteilte das Landgericht Kassel den Mann wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe mit dem Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Der Täter legte gegen das Urteil Revision ein.
Es geht nur um die Frage der Sicherungsverwahrung
Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil über die lebenslange Haft im März für rechtskräftig. Er ordnete aber zugleich an, dass über die vorbehaltene Sicherungsverwahrung noch einmal vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden muss. Die 10. Große Strafkammer wird sich der Staatsanwaltschaft Kassel zufolge deshalb lediglich mit der Frage zu befassen haben, ob die Voraussetzungen für einen Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung vorliegen.
Keine Zeugen bei neuem Prozess
Zeugen werden in dem neuen Prozess nicht gehört. Zur Hauptverhandlung sind eine Sachverständige und drei Nebenkläger geladen. Das Gericht hat einen weiteren Verhandlungstermin für den 29. Mai anberaumt.