Hohe Geldstrafe droht - NABU: Schwalbennester nicht entfernen
Sie bestehen aus 700 bis 1.500 kleinen Lehmkügelchen, sind also richtige Meisterwerke – Schwalbennester. Die Schwalben machen sich aktuell auf den Weg zu ihrem Winterqartier im Süden – sie merken sich aber, wo sie ihr Nest gebaut haben und kehren zu ihm zurück.
Schwalbennester auf keinen Fall entfernen
Denn für sie ist es einfacher, ein altes Nest zu reparieren, als ein neues zu bauen, erklärt der Naturschutzbund Hessen. Deshalb dürfen Schwalbennester auch auf keinen Fall entfernt werden, hat uns Berthold Langenhorst vom NABU am FFH-Mikro gesagt. "Wer bei sich zuhause Renovierungsarbeiten oder ähnliches vor hat und ein Schwalbennest im Weg ist, der muss sich mit der Unteren Naturschutzbehörde absprechen. Die Experten sagen dann, was gemacht werden kann", so Langenhorst.
Strafe von bis zu 50.000 Euro droht
Wer ein Schwalbennest zerstört, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen – denn die Nester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. "Und wenn der Kot der Tiere stört, dann können sogenannte Kotbretter am Haus angebracht werden. Der NABU berät dazu gerne", so Berthold Langenhorst am FFH-Mikro.
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