Sexueller Kindesmissbrauch - Verurteilung von Ex-Lehrer rechtskräftig
Weil er über Jahre hinweg immer wieder Kinder missbraucht hat, ist ein ehemaliger Grundschullehrer vom Landgericht Fulda zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Angeklagte war nach dem Urteil des Landgerichtes in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch gegen den Mann in zwei Punkten korrigiert und eine Einzelstrafe entfallen lassen, heißt es in einer Mitteilung. Die weitergehende Revision des ehemaligen Lehrers hat der Senat verworfen.
Freiheitsstrafe und Sicherheitsverwahrung sind rechtskräftig
Die Verurteilung des Mannes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und die Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung sind somit rechtskräftig.
In mehr als 90 Fällen Kinder und Jugendliche missbraucht
Der ehemalige Schulleiter hat in über 90 Fällen Kinder und Jugendliche missbraucht. Der 49-Jährige war unter anderem Leiter einer Grundschule in Rotenburg-Lispenhausen und hat über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren immer wieder Kinder und Jugendliche missbraucht. Das Landgericht Fulda sprach während des Prozesses gegen den Mann von etwa 20 Opfern.