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Fulda: Sieben Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Ex-Schulleiter

Urteil gegen Ex-Schulleiter - 7 Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs

Der 48-Jährige ehemalige Schulleiter wurde vom Landgericht Fulda wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu sieben Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
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Der 48-Jährige ehemalige Schulleiter wurde vom Landgericht Fulda wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu sieben Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Er hat in 93 Fällen Kinder und Jugendliche missbraucht. Dafür wurde ein ehemaliger Schulleiter vom Landgericht Fulda jetzt zu sieben Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 48-Jährige war unter anderem Leiter einer Grundschule in Rotenburg-Lispenhausen und hat über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren immer wieder Kinder und Jugendliche missbraucht. Das Landgericht spricht von etwa 20 Opfern. 

Der Prozess fand fast komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Opfer zu schützen. Mit seinem Urteil liegt das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von 10 Jahren und sechs Monaten mit Sicherungsverwahrung. Das Gericht sprach den Mann wegen insgesamt 93 Taten schuldig.

48-Jähriger nimmt Urteil ruhig und gefasst auf

Ruhig und gefasst hat der 48-Jährige das Urteil vor Gericht aufgenommen. Der vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, der Pädagoge habe in manipulativer Weise seine Position ausgenutzt. Als Schuldirektor und Chorleiter sei er eine Respektsperson gewesen - diesen Status habe er benutzt, um den Kindern nahe zu kommen. So habe er beispielsweise Einzelproben mit Kindern bei sich zu Hause oder in seinem Büro veranstaltet - auch dabei kam es zu Übergriffen.

Schlafende Kinder missbraucht

Unter anderem hat der 48-Jährige die Kinder auch bei Chor-Ausflügen missbraucht. Er hat sich nachts in die Schlafsäle geschlichen und dort schlafende Jungen missbraucht, so das Landgericht Fulda. Diese Taten hat er teilweise auch gefilmt. 

Krug: "Der 48-Jährige hat sich des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht."

Patrick Krug, Sprecher des Landgerichts Fulda, über die Taten, die der ehemalige Schulleiter verübt hat.

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48-Jähriger zeigte sich geständig und reuig

Der vorsitzende Richter hielt dem ehemaligen Schulleiter zugute, dass er geständig war und sich reuig zeigte. Er wollte sich auch bei den Opfern entschuldigen - diese konnten die Entschuldigung aber teilweise nicht annehmen, so der Richter. Weil der 48-Jährige eine ausgeprägte Pädophilie hat, ordnete er nach den sieben Jahren Haft Sicherungsverwahrung an. Es könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass sich der 48-Jährige wieder an Kindern vergeht. 

FFH-Reporterin vor Ort über die Urteilsverkündung

"Ruhig und gefasst nimmt der 48-Jährige das Urteil auf – es ist niedriger ausgefallen, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte", Eva-Maria Lauber, FFH-Reporterin vor Ort im Landgericht Fulda

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Hinweis durch US-amerikanische Behörde

Die Polizei kam durch einen Hinweis des US-amerikanischen "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC) auf die Spur des 47-Jährigen. Sie stießen auf die Kinderpornos, die der Angeklagte bei Instagram verschickt haben soll. In 15 Fällen ist er auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. 

Angeklagter war bis Mai 2021 im Schuldienst

Der 47-Jährige sitzt seit etwa anderthalb Jahren in Untersuchungshaft. Bis Mai 2021 war er als Leiter der Grundschule in Rotenburg-Lispenhausen im Dienst - dann war er wegen gesundheitlicher Probleme in den Vorruhestand gegangen. 

Krug: "Das Gericht hat aufgrund der Taten und der Persönlichkeiten des Angeklagten Sicherungsverwahrung verhängt."

Patrick Krug erklärt, warum das Gericht Sicherungsverwahrung verhängt hat.

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Eva-Maria Lauber

Reporterin
Eva-Maria Lauber

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