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In der Rhön erschossene Wölfin: Tierschützer reichen Klagen ein

Wolfsabschuss in der Rhön - Tierschützer reichen Klagen ein

In der bayerischen Rhön wurde Ende August eine Wölfin abgeschossen. Jetzt haben Tierschutzorganisationen zahlreiche Klagen eingereicht. (Symbolbild)
© dpa

In der bayerischen Rhön wurde Ende August eine Wölfin abgeschossen. Jetzt haben Tierschutzorganisationen zahlreiche Klagen eingereicht. (Symbolbild)

Ende August erlegt ein Jäger in der bayrischen Rhön eine Wölfin, nachdem die Regierung von Unterfranken eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erteilt hatte. Der Fall hat jetzt ein juristisches Nachspiel. Mehrere Tierschutzorganisationen haben Klagen eingereicht, sowohl gegen die Behörde als auch gegen den Jäger.

Die Ausnahmegenehmigung war erteilt worden für eine Wölfin, auf deren Konto in der Vergangenheit zahlreiche Nutztierrisse gegangen waren. Nach dem Abschuss wurde klar: Der Jäger hatte die falsche Wölfin erwischt. 

Mehrere Strafanzeigen

Aus Sicht des Vereins Naturschutzinitiative war der Abschuss der Wölfin und das Vorgehen der Regierung von Unterfranken rechtswidrig. Deshalb reichte sie nach eigenen Angaben Klage beim Verwaltungsgericht in Würzburg ein. Am selben Tag ging laut Gericht auch eine Klage des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe ein. Die Tierrechtsorganisation Peta erstattete Strafanzeige gegen den Jäger bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Zuständig ist aber die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, an die das Verfahren nun abgegeben werden soll. Bei dieser sei bereits eine weitere Strafanzeige vom Verein Wolfsschutz Deutschland eingegangen, teilte ein Sprecher mit. Diese sei gegen "den Regierungspräsidenten sowie Ausführende" wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz gerichtet. 

Vorab nicht informiert

Die Tierschützer sagen: Der Abschuss war rechtswidrig. Dabei werfen sie der Regierung von Unterfranken Heimlichtuerei vor: Die Behörde hätte vorab über die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin informieren und sie öffentlich machen müssen, sagt beispielsweise die Naturschutzinitiative NI e.V.. Auf Nachfrage von HIT RADIO FFH heißt es von der Regierung von Unterfranken: "Die nach BNatSchG (Anm. der Redaktion: BNatSchG steht für Bundesnaturschutzgesetz) erlassene artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde weder als Allgemeinverfügung, noch als Rechtsverordnung erlassen. Das BNatSchG sieht für diesen Fall keine Beteiligung Dritter an der Entscheidung vor."

Zahlreiche Risse

Die zum Abschuss freigegebene Wölfin sie durch eine Vielzahl von Nutztierangriffen aufgefallen. Ziel der Tötung sei es gewesen, "weitere wirtschaftliche Schäden von den betroffenen Nutztierhaltern abzuwenden."

Nachwuchs?

Die Tierschützer kritisieren, dass Wölfinnen aktuell noch mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sein könnten. Dazu heißt es von der Behörde, dass es keine Hinweise gegeben habe, dass die geschossene Wölfin ein Muttertier war. Wohl aber sei bekannt gewesen, dass die Wölfin, die tatsächlich erlegt werden sollte, Nachwuchs habe und diesen gemeinsam mit einem Rüden großziehe: "Aus fachlicher Sicht sind nach gewisser zeit nicht mehr beide Elterntiere für die Aufzucht der Welpen erforderlich, da es regelmäßig einem Elterntier alleine gelingt, die Versorgung zu übernehmen."

Kurz vor Abschuss weitere Nutztierrisse

Nur zwei Tage vor dem Abschuss der Wölfin in der Nacht zum 27. August sind vor Ort erneut mehrere Schafe gerissen worden. Diese Risse seien wiederum auf das Konto eines männlichen Wolfs gegangen, wie sich kurze Zeit später herausstellte. Weder die geschossene noch die ehemals zum Abschuss freigegebene Wölfin seien für diesen Riss verantwortlich.  

Neue Ausnahmegenehmigung?

Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin ist Ende August abgelaufen. Das Tier ist also noch unterwegs, ebenso wie der Wolf, der für die letztgenannten Schafsrisse verantwortlich gemacht wird. Auf Nachfrage von HIT RADIO FFH, ob es nun weitere Ausnahmegenehmigungen geben wird, antwortete die Pressestelle der Regierung von Unterfranken: "Damit die Regierung von Unterfranken eine neue artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme erteilen kann, müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört die Prognose eines ernsten wirtschaftlichen Schadens, das Fehlen zumutbarer Alternativen sowie die Feststellung, dass sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Entnahme nicht verschlechtert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Entnahmebescheid sind aktuell nicht gegeben. Jedes weitere Ereignis und alle neuen Erkenntnisse werden konsequent geprüft."

Regeln für Abschuss von Wölfen in Bayern umstritten

Der Abschuss von Wölfen ist in Bayern ein Streitthema - vom Stammtisch bis ins Parlament. Die Frage, in welchen Fällen man Wölfe in Bayern abschießen dürfen sollte, hatte zuletzt immer wieder für Streit zwischen Bundesregierung, bayerischen Behörden und Naturschützern gesorgt - teils auch vor Gericht. Eine Wolfsverordnung hatte von Mai an den Abschuss der Tiere im Freistaat erleichtert - war im Juli durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen eines Formfehlers aber wieder kassiert worden. 

Olaf Brinkmann

Leiter Studio Osthessen
Olaf Brinkmann

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