Letzte Frist läuft im Januar ab - Papierführerscheine jetzt umtauschen
Wer noch einen grauen oder rosa Papierführerschein hat, der muss ihn jetzt umtauschen in einen EU-Kartenführerschein.
Im kommenden Januar läuft die letzte Frist ab: Für alle Jahrgänge ab 1971. Darauf macht jetzt nochmal der Landkreis Fulda aufmerksam.
Stichtag 19.1.2025
Bis zum 19.1.2025 müssen alle Papierführerscheine umgetauscht sein. So lange sollte man aber nicht warten, empfiehlt der Landkreis. Die Erfahrung zeige, dass kurz vor Ablaufen der Frist der Run auf die Führerscheinstellen enorm ist. Dann werde es schwierig mit Terminen und wenn man keinen habe, müsse man sich auf längere Wartezeiten einstellen. Besser sei es, seinen Führerschein möglichst bald umzutauschen, empfiehlt der Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr, Johannes Groß, im Gespräch mit HIT RADIO FFH.
Dokumente bereithalten
Für den Umtausch braucht es ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument und den aktuellen Papierführerschein, schreibt der Kreis auf seiner Internetseite. Der Umtausch kostet etwa 29,80 Euro, inklusive des Versands. Bei Verlust des alten Führerscheins und Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung fallen zusätzliche Gebühren an.
Fahrerlaubnis bleibt unverändert
Die Pflicht zum Umtausch alter Führerscheine in Deutschland betrifft auch im Ausland lebende Deutsche. Der Umtausch umfasst nur die Ausstellung eines neuen Dokuments. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert gültig, und es sind keine zusätzlichen Prüfungen oder medizinischen Untersuchungen notwendig, außer für bestimmte Berufsgruppen. Die neuen Führerscheine sind jedoch auf 15 Jahre befristet. Danach muss erneut ein neuer Führerschein beantragt werden.
Gang zur Botschaft für Deutsche in Nicht-EU-Staaten
Für in einem Nicht-EU-Staat ansässige Deutsche erfolgt der Umtausch durch die Kontaktaufnahme mit der ausstellenden Behörde in Deutschland. Die Behörde sendet die erforderlichen Formulare, die ausgefüllt, unterschrieben und mit einem biometrischen Foto versehen werden müssen, zurück. Der neue Führerschein wird dann an eine deutsche Botschaft, ein Konsulat oder einen Honorarkonsul gesendet, wo er abgeholt werden kann.
EU-Richtlinie erfordert Umtausch alter Führerscheine
In Deutschland müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Dies ist nötig, um den EU-Anforderungen für Fälschungssicherheit zu entsprechen. Der Umtauschprozess erfolgt in Etappen, die bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein müssen.