Kein Einspruch von Stadt & Land - Roger Waters Konzert in Frankfurt sicher
Der Sänger Roger Waters darf endgültig in Frankfurt auftreten: Das Konzert am 28. Mai findet statt, das Verbot ist vom Tisch.
Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen gehen in dem Rechtsstreit nicht in die nächste Instanz. Der Schritt hätte aus ihrer Sicht wenig Chancen auf Erfolg, teilten Stadt und Land gemeinsam am Montag mit. Die Frist für einen Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel läuft ebenfalls an diesem Montag ab.
Antisemitismusvorwürfe gegen Waters
Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte gegen den Beschluss geklagt, das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihm Ende April Recht. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit. Zwar bediene sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik. Der Auftritt relativiere oder verherrliche aber nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten. Es gebe zudem keine Hinweise darauf, dass Rogers bei seiner Show Propagandamaterial verwende.
Stadt und Land nach wie vor dagegen
Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen sehen den geplanten Auftritt von Waters in der Festhalle "nach wie vor als schwere Belastung und halten das Vorgehen dagegen für richtig", hieß es am Montag. Stadt und Land sind gemeinsam Gesellschafter der Messe Frankfurt, die die Festhalle vermietet. Dort waren 1938 waren mehr als 3000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt wurden, um anschließend deportiert zu werden. Die Messe war angewiesen worden, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen.
Verbot auch in München gescheitert
Auch in München war der Versuch, den Auftritt zu verbieten, gescheitert. Waters wird unter anderem für seine Nähe zur BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) kritisiert, die zum umfassenden Boykott des Staates Israel aufruft. Bei früheren Konzerten ließ der Sänger zudem Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen.
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