Zwei getötete Kinder in Hanau: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Zwei getötete Kinder in Hanau - Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Der Mann habe laut dem Plädoyer des Anklagevertreters seine Tochter getötet, der Sohn sei aus Todesangst vom Balkon der Familienwohnung neun Stockwerke in die Tiefe gesprungen. Jetzt soll der 48-Jährige nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Hanau für den Mord an seinen beiden Kindern eine lebenslange Haftstrafe erhalten.
Die Tat am 11. Mai vergangenen Jahres in Hanau habe der Angeklagte geplant. Für ihn solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
Mann habe seine Frau bestrafen wollen
Der Inder habe mit dem Mord an seinen sieben und elf Jahre alten Kindern seine Frau bestrafen wollen, die sich von ihm getrennt hatte, sagte Staatsanwalt Oliver Piechaczek. Für den narzisstisch veranlagten Angeklagten habe die Trennung nicht zu seinem Weltbild gepasst: Er habe Frau und Kinder als sein Eigentum betrachtet.
Staatsanwalt spricht von häuslicher Gewalt
Es handelte sich den Angaben zufolge um eine arrangierte Ehe, das Paar kannte sich zuvor nicht. Der Staatsanwalt sprach von einem Klima häuslicher Gewalt, sowohl gegenüber der Frau als auch gegenüber den Kindern, die große Angst vor ihrem Vater gehabt hätten. Am Tattag habe der Angeklagte gewartet, bis seine Frau die Wohnung verließ und vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen.
Kein konkreter Antrag durch die Verteidigung
Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag, wies aber darauf hin, dass die genauen Vorgänge in der Wohnung am Tattag nicht aufgeklärt worden seien. Es sei unklar, was den Sohn zu seinem Sprung veranlasste. Vielleicht sei er gesprungen, bevor es zu der Attacke auf die Tochter kam.
In seinem Fall komme deshalb auch Tötung durch Unterlassen oder fahrlässige Tötung infrage, sagte Anwalt Stefan Bonn. Unklar sei auch, ob sein Mandant nicht mit dem Vorhaben zur Wohnung kam, zumindest zu versuchen, die Kinder nach Indien zu bringen.
Staatsanwalt fordert klare Flagge für Grundwerte
Der Rechtsstaat müsse klar Flagge zeigen, um die Grundwerte zu verteidigen, die beinhalteten, dass sich eine Frau von ihrem Mann trennen könne, sagte der Staatsanwalt. Er sprach von einem heimtückischen, kaltblütigen Mord aus niedrigen Beweggründen.
Anwältin der Mutter kritisiert Jugendamt
Dem stimmte die Anwältin der Mutter der Kinder zu, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. Die Anwältin kritisierte zudem das Hanauer Jugendamt, das auf Anzeichen beim Vater nicht angemessen reagiert habe.
Nach Bekanntwerden der familiären Probleme war das Hanauer Jugendamt aktiv geworden und hatte eine sozialpädagogische Familienhilfe organisiert. Noch kurz vor der Tat hatte auch der Kommunale Soziale Dienst (KSD) Hanaus von dem beauftragten Träger der Familienhilfe die Rückmeldung erhalten, "dass sich das familiäre Verhältnis wohl verschlechtert habe", wie die Stadt Hanau seinerzeit bekanntgegeben hatte.
Mann bedauert Tod der Kinder vor Gericht
"Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder", sagte der Mann seinem Übersetzer zufolge in seinem letzten Wort vor Gericht. In einer früheren, von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung, hatte er eingeräumt, dass seine beiden Kinder wegen ihm zu Tode gekommen seien. Für das dadurch verursachte Leid trage er allein die Verantwortung. "Meine Tat ist unentschuldbar", hatte der Angeklagte erklären lassen.
Urteil am Freitag
Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.
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