Bürgermeister von Hattersheim - Ermittlungen wegen Vorteilsnahme
Gegen den Bürgermeister der Stadt Hattersheim, Klaus Schindling (CDU), laufen derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsnahme. Das hat die Staatsanwaltschaft gegenüber HIT RADIO FFH bestätigt.
Zu den konkreten Vorwürfen wollte sich die Behörde nicht äußern. Nur so viel: Das hessische LKA ermittele aufgrund eines Hinweises einer Bürgerin, die sich an die Polizei in Hofheim gewendet habe, so die Staatsanwaltschaft.
Schindling bestätigt Ermittlungen gegen ihn
Auf unsere Anfrage bestätigte Bürgermeister Schindling die Ermittlungen. Er teilte in einer Mail mit: "Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Informationen dazu geben kann. Ich werde selbstverständlich mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten und gehe davon aus, dass die Vorwürfe schnell ausgeräumt werden können."
Unschuldsvermutung gilt
Die gegen Klaus Schindling erhobenen Vorwürfe sind bislang weder bewiesen noch widerlegt. Bekannt ist nur, dass ermittelt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Was bedeutet Vorteilsnahme?
Lässt sich ein Amtsträger, zum Beispiel ein Bürgermeister, einen Vorteil versprechen oder verschaffen, dann spricht man von Vorteilsnahme im Amt. Entscheidend ist, dass er hierfür sein Amt nutzt - also zum Beispiel im Gegenzug eine Entscheidung trifft oder ähnliches.
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