Hanau: Trio nach Geldautomatensprengung in Hasselroth verurteilt
Trio muss ins Gefängnis - Urteil nach Sprengung in Hasselroth
Mehrere Jahre Gefängnis für ein Trio von Geldautomatensprengern - das hat das Hanauer Landgericht am Dienstag geurteilt.
Die Sprengungen erfolgten vor rund einem Jahr, die Tatorte lagen unter anderem in Hasselroth im Main-Kinzig-Kreis.
Drei bis sechs Jahre Haft
Die zum Tatzeitpunkt Heranwachsenden - zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren - bekamen Jugendstrafen von fünf Jahren beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten. Ein 25-Jähriger, der lediglich an einer Tat beteiligt gewesen war, erhielt nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Geldautomatensprenger-Bande aus den Niederlanden
Laut den Richtern gehörte das Trio zu der seit mehreren Jahren agierenden und aus den Niederlanden stammenden Geldautomatensprenger-Szene. Von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird die dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet.
Erste Sprengung vor einem Jahr
Die beiden jungen Angeklagten hatten gestanden, am 25. Oktober 2023 versucht zu haben, in einem Einkaufszentrum in Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen einen Geldautomaten mit mehreren Sprengsätzen in die Luft zu sprengen. Doch die Geldkassetten hielten der Wucht der Detonationen stand, die Täter flüchteten.
Verhaftung im Hühnerstall
Einen Monat später hatten alle drei in Hasselroth den Geldautomaten einer Sparkasse mit drei Sprengladungen in die Luft gejagt - und zunächst 62.000 Euro erbeutet. Doch wenig später wurden sie von der Polizei im bayerischen Schöllkrippen (Landkreis Aschaffenburg) in einem Hühnerstall verhaftet. Die Beute wurde sichergestellt.
Zeuge schoss auf Fluchtfahrzeug
Ein weiteres Detail war erst während des Prozesses bekanntgeworden: Ein 73-jähriger Nachbar, der durch die erste von drei Explosionen in der Nacht aufgewacht war, hagtte nach der Tat kurzerhand zu seinem Jagdgewehr gegriffen und aus dem Fenster auf das Fluchtfahrzeug geschossen. Dabei traf er auch die Hydraulikleitung des Autos, was die Spurensuche der Polizei erleichtert hatte. Er habe auf die Reifen gezielt, nicht auf die Menschen, sagte der Jäger bei vor Gericht.
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete es als strafverschärfend, dass die drei Sprengladungen mitten im Ort gezündet worden seien und dabei Menschen gefährdet hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nächster Geldautomatensprenger-Prozess
Bereits am kommenden Freitag (8.11.) beginnt vor dem Hanauer Landgericht ein weiterer Prozess um eine Geldautomatensprengung. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft einem anderen Trio im Alter zwischen 23 und 33 Jahren vor, im Januar dieses Jahres in Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis) einen Geldautomaten gesprengt und 105.000 Euro erbeutet zu haben.
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